Aufgrund des § 7 Abs. 5 der Betriebssatzung für den Kurbetrieb Travemünde (KBT) vom 30.09.2021 werden nachstehend die Vertretungsberechtigten und Beauftragten sowie der Umfang ihrer Vertretungsbefugnis bekannt gegeben (Änderungen gegenüber den bisherigen Veröffentlichungen):
Olaf Gust
Der Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzelfall eine Wertgrenze von € 5.000 und im wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 500 monatlich nicht überschreiten. Er ist zur Mitzeichnung bei Verpflichtungserklärungen befugt, soweit die genannten Wertgrenzen überschritten werden.
Katrin Gruner
Die Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzelfall eine Wertgrenze von € 5.000 und im wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 500 monatlich nicht überschreiten.
Frank Wille
Der Genannte ist zeichnungsbefugt für den kleinen Schriftverkehr und zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen, soweit diese im Einzelfall eine Wertgrenze von € 5.000 und im wiederkehrenden Fall eine Wertgrenze von € 500 monatlich nicht überschreiten.
Lübeck, den 15.08.2022
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister