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Feststellung eines Listennachfolgers als Mitglied der Bürgerschaft

Feststellung eines Listennachfolgers als Mitglied der Bürgerschaft

Frau Dagmar Hildebrand (Christlich Demokratische Union CDU) hat durch Erklärung auf ihr Bürgerschaftsmandat und ihren Sitz in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
verzichtet.

Als nächsten Nachfolger habe ich nach § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in
der zurzeit geltenden Fassung den auf dem Listenwahlvorschlag der Partei Christlich Demokratische Union CDU für die Bürgerschaftswahl vom 06.05.2018 unter der lfd. Nr. 7 aufgeführten
Bewerber

Andreas Zander
Polizeibeamter
geb. im Jahr 1962
Sedanstraße 9, 23564 Lübeck,

festgestellt.

Herr Zander hat die Mitgliedschaft in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 03.08.2022 erworben.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Hansestadt Lübeck nach § 44 Abs. 3 i. V. mit § 38 GKWG binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung „Einspruch“ einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Hansestadt Lübeck, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Fackenburger Allee 29, 23539 Lübeck, zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 05.08.2022.

Lübeck, den 04.08.2022

Hansestadt Lübeck
Der Gemeindewahlleiter
Jan Lindenau
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    08.08.2022