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Bekanntmachung der Genehmigung der 103. Änderung des F-Planes u. des B-Planes 30.01.00 – Travemünder Landstr./Feuerwache

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    1.    Bekanntmachung der Genehmigung der 103. Änderung des Flächennutzungspla­nes der
                    Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Travemünder Landstraße / Feu­erwache“ im Ortsteil
                    Pöppendorf nach § 6 Abs. 5 BauGB

 

            2.    Bekanntmachung des Bebauungsplanes 30.01.00 – Travemünder Landstraße / Feuerwache
                   – nach § 10 Abs. 3 BauGB

 

 

 

1.    Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Bürgerschaft der Hanse­stadt Lübeck
        am 31.01.2013 beschlossene 103. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den
        Teilbereich „Travemünder Landstraße / Feuerwache“ im Ortsteil Pöppendorf, Flurbezeichnung
        Stachelbeerkamp einschließlich der umgebenden Straßenab­schnitte der K 20 und der Travemünder
        Landstraße mit Bescheid vom 02.07.2013 Az.: IV 263-512.111-3 (103.Ä) nach § 6 (1) BauGB genehmigt.

 

         Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

 

2.    Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 31.01.2013 den Bebauungs­plan 30.01.00
        – Travemünder Landstraße / Feuerwache – im Ortsteil Pöppendorf, Flurbezeich­nung Stachelbeerkamp
        einschließlich der umgebenden Straßenabschnitte der K 20 und der Travemünder Landstraße
        (vgl. Übersichtsplan unter 3.), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung
        beschlossen. Dies wird hiermit ebenfalls bekannt ge­macht.

 

3.    Übersichtsplan:
       (siehe in der Anlage unten)

 


4.    Der Bebauungsplan 30.01.00 – Travemünder Landstraße / Feuerwache – tritt mit dieser Bekannt­machung
        in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender
        Erklärung sowie die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Be­gründung und zusammenfassender
        Erklärung im Fachbereich Planen und Bauen, Bereich Stadtplanung der Hansestadt Lübeck,
        Mühlendamm 12, auf Dauer während der Servicezeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

 

5.    Für die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich
       „Travemünder Landstraße / Feuerwache“ im Ortsteil Pöppendorf und den Bebauungsplan 30.01.00
       – Travemünder Landstraße / Feuerwache – gilt:

 

        Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfah­rens- und
        Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn
        sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich ge­genüber der Hansestadt Lübeck
        geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel
        des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll,
        darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).


6.    Für den Bebauungsplan 30.01.00 – Travemünder Landstraße / Feuerwachegilt:

 

        Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße
        Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine
        bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

        Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen
        Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung so­wie eine
        Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb
        eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Han­sestadt Lübeck unter Bezeichnung der
        verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verlet­zung ergibt, geltend gemacht worden ist.

 

Lübeck, 24.09.2013                                                                                                              Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                                  Der Bürgermeister
                                                                                                                                                  Fachbereich Planen und Bauen
                                                                                                                                                  Bereich Stadtplanung

 

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    01.10.2013
Anlagen