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2. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, Umbau und die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen vom 09.12.2014

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.2.2003 (GVOBl. Schl.-H. S.57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2022 (GVOBl. Schl.-H., S.153)
und der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.1.2005 (GVOBl. Schl.-H., S.27) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022
(GVOBl. Schl.-H., S.564) wird die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, Umbau und die Erneuerung von Straßen, Wegen
und Plätzen vom 09.12.2014 (Lübecker Stadtzeitung vom 23.12.2014) zuletzt geändert durch Satzung vom 04.01.2018 (Lübecker Nachrichten v. 16.01.2019/Internet vom 17.01.2019) nach
Beschlussfassung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 30.06.2022 wie folgt geändert:

1. Der § 4 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
(2) Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlich entstandenen Kosten ermittelt.

2. Inkrafttreten, Schlechterstellungsverbot, Anwendbarkeit
(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 24.12.2014 in Kraft.
(2) Beitragspflichtige dürfen durch diese Satzung nicht ungünstiger als bei Anwendung der bisherigen Fassung des § 4 Abs. 2 gestellt werden.
(3) Bestandskräftige Bescheide werden von der Rückwirkung der Satzung nicht erfasst.

Lübeck, den 18.07.2022

Jan Lindenau
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    22.07.2022
  • Ablauf der Bekanntmachung am:
    31.12.9999