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Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen vom 01.07.2022

Die Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen vom 28.10.2016 (Lübecker Stadtzeitung v. 15.11.2016) wird nach Beschlussfassung durch die
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 19.05.2022 nach § 28 Ziff.13 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wie folgt geändert:

1. Die bisherige Ziff. 5.3 wird wie folgt neu gefasst und um Ziff. 5.4 ergänzt:

5.3 Für die Abgabe von Abfällen und Ladungsresten zur ordnungsgemäßen Entsorgung sind die Nutzenden verantwortlich.

Nutzende sind berechtigt, im Rahmen einer entgeltpflichtigen Nutzung die von der LPA für den jeweiligen Liegeplatz oder allgemein zur Verfügung gestellten Auffangvorrichtungen zu nutzen; ausgenommen sind gewerblich transportierte Abfälle sowie dauerhafte Nutzungen für einen gewerblichen Zweck.
Entsorgungsleistungen, die über die Inanspruchnahme der von der LPA zur Verfügung gestellten Auffangvorrichtungen hinausgehen oder die nicht mit dem Entsorgungsentgelt nach Ziff. 5.4 abgedeckt sind, sind von den Nutzenden auf eigene Kosten zu beauftragen und zu begleichen.

Nutzende, die nach § 6 Hafenentsorgungsverordnung meldepflichtig sind, geben ihre Meldung direkt an die Hansestadt Lübeck, Lübeck Port Authority, Abteilung Hafenamt.

5.4 Das Entsorgungsentgelt für Hausmüll (MARPOL V) für nach § 9 Abs. 1 Hafenentsorgungsverordnung entgeltpflichtige im gewerblichen Gütertransport eingesetzte Seeschiffe nach Ziff. 4.3 Hafenentgeltordnung entsteht mit dem Einlaufen in den Geltungsbereich dieser Hafenentgeltordnung und beträgt je BRZ netto 0,033 EUR und mindestens netto 50,00 EUR.

Sofern die Voraussetzungen nach § 13 Hafenentsorgungsverordnung erfüllt werden, entfällt die Entsorgungsentgeltpflicht.
Das Entsorgungsentgelt deckt die Kosten für die Abholung und die Entsorgung von bis zu 1,44 m³ Hausmüll während der üblichen Geschäftszeiten des Entsorgungsdienstleisters ab.

2. Diese Änderung tritt am 01.06.2022 in Kraft.
Lübeck, den 01.07.2022
Bürgermeister

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  • Veröffentlicht am:
    20.07.2022