hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan 09.29.00 ‑ Stadtteilzentrum
Wirth-Center / Ratzeburger Allee) ‑ gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB und § 13 a BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 16.09.2013 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 09.29.00 – Stadtteilzentrum Wirth-Center / Ratzeburger Allee ‑ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird nicht durchgeführt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Jürgen am nördlichen Rand des Ortsteils Strecknitz (Flur 5 der Gemarkung Strecknitz). Begrenzt wird das Plangebiet im Norden durch die Bahntrasse Lübeck - Bad Kleinen, im Osten durch das Naturschutzgebiet „Wakenitz“, im Süden durch die Wohnsiedlung Strecknitz und im Westen durch die Straßen Ratzeburger Allee, Stadtweide und Weidentrift. Im Einzelnen werden mit dem aufzustellenden Bebauungsplan die nachfolgend aufgeführten Grundstücke beplant: Weidentrift 2 bis 8 (gerade), Ratzeburger Allee 118 sowie 111 bis 127 (ungerade), Osterweide 2 bis 16 (gerade), 2a und 2b sowie 11 und 13.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll vor allem die Versorgungsfunktion des vorhandenen Stadtteilzentrums im Sinne des Lübecker Zentrenkonzeptes gesichert und gestärkt werden, wobei in Teilbereichen auch die Unterbringung einer Wohnnutzung zu prüfen ist. Die den Charakter des Stadtteilzentrums störenden Gewerbenutzungen und Vergnügungsstätten sollen eingeschränkt bzw. ausgeschlossen werden.
Lübeck, 17.10.2013 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung