Mittwoch, 24.04.2024 4° C

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße –

hier:   Erneuter Aufstellungsbeschluss, Erweiterung des Geltungsbereichs und öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 20.06.2022 den Aufstellungsbeschluss vom 18.11.2019 für den Bebauungsplan – Steinrader Damm 14 bis 34 – unter Bezugnahme auf § 13b BauGB in der seit dem 14.06.2021 geltenden Fassung erneuert und unter der Bezeichnung 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße – um Flächen südlich des Steinrader Damms erweitert. Für den Bebauungsplan 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße – wurde die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 13b BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Plangebiet des Bebauungsplans 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße – liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Ortsteil Schönböcken, zwischen dem Steinrader Damm und dem Flutgraben, westlich des dortigen Campingplatzes sowie östlich des Grundstückes Steinrader Damm Nr. 36 und zwischen dem Steinrader Damm und der Schönböckener Hauptstraße östlich des dortigen Sportplatzes.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereiches zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan

siehe Anlage

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines Wohngebiets zur Bebauung mit freistehenden Einzelhäusern und Reihenhäusern sowie eine Gemeinbedarfsfläche für eine Kindertagesstätte geschaffen werden.

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs erfolgt vom 13.07.2022 bis einschließlich 12.08.2022. In dieser Zeit liegen der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung öffentlich aus.

Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme:

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail), oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

 

Lübeck, 01.07.2022                                                   

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

 

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    03.07.2022
Anlagen