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Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes BPlan 10.03.00- Gewerbepark Blankensee TB I

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier: Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 10.03.00
         – Gewerbepark Flughafen Teilbereich I – nach § 4a (3) BauGB

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes 10.03.00 – Gewerbepark Flughafen, Teilbereich I – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B – mit der dazugehörigen Begründung, liegt in überarbeiteter und um die Anregungen zum ersten Auslegungsentwurf ergänzter Fassung in der Zeit vom

20.11.2013 bis einschließlich 20.12.2013

montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) gemäß § 4a (3) BauGB öffentlich aus.

 

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 13.05.2013 gebilligte erste Entwurf des Bebauungsplanes 10.03.00 – Gewerbepark Flughafen, Teilbereich I – lag bereits in der Zeit vom 29.05.2013 bis einschließlich 01.07.2013 mit Begründung, umweltbezogenen Informationen und wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, die bis zum damaligen Zeitpunkt vorlagen, gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich aus.

 

Der vom Bauausschuss am 13.05.2013 gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes 10.03.00 – Gewerbepark Flughafen, Teilbereich I – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B – und der Begründung, liegt in überarbeiteter Fassung mit den ergänzten und überarbeiteten Fachgutachten gemäß
§ 4a (3) BauGB aus.

 

Folgende umweltbezogene Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind verfügbar und liegen mit aus:

 

1. Umweltbericht und umweltbezogene Fachgutachten zu folgenden Themen:

  • Schutzgut Klima und Luft einschließlich Luftschadstoffuntersuchung und Ermittlung der Stickstoffdeposition im Umfeld, insbesondere im Bereich des FFH-Gebietes „Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee“;
  • Schallemissionen und –immissionen und deren Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und Landschaft, einschließlich schalltechnischer Untersuchung;
  • Schutzgut Boden einschließlich Informationen zur aktuellen Altlastensituation (Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu dem im Plangebiet anstehenden Boden und dessen naturschutzfachliche Bedeutung, zur Wahrscheinlichkeit von Munitionsfunden, und zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den Boden.);
  • Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer, Grundwasser) einschließlich Informationen zu Baugrundverhältnissen, zur Versickerungsfähigkeit und zum Regenwasserbewirtschaftungskonzept (Es werden Aussagen getroffen zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die Grundwasserneubildung sowie auf den Abfluss von Niederschlagswasser.);
  • Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, einschließlich Informationen zur FFH-Verträglichkeit (FFH-Gebiet „Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee“ und Vogelschutzgebiet „Grönauer Heide“), zum Artenschutz sowie zur Vermeidung und zum Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie einer Untersuchung der Auswirkungen durch Verschattung (Es werden Aussagen getroffen zum Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Vögel, für Fledermäuse sowie für andere Arten, wie Haselmaus, Zauneidechse, weitere Amphibien, Reptilien und größere Insekten, zu Auswirkungen durch Lebensraumverlust, zur Bewertung von Störwirkungen, Kompensationsmaßnahmen sowie zu Belangen des Artenschutzes. Desweiteren werden Aussagen getroffen zu den vorhandenen Biotoptypen und Gehölzen, zu gesetzlich geschützten Biotopen sowie zu Beeinträchtigungen durch den Vollzug der Planung und deren Vermeidung, Minimierung bzw. Kompensation.);
  • Schutzgut Landschaft einschließlich Visualisierung der Fernwirkung der geplanten Bebauung;
  • Schutzgut Kultur- und Sonstige Sachgüter;
  • Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit im Zusammenhang mit Wohnen, Arbeiten und Lernen und landschaftsbezogener Erholung (Es werden Aussagen getroffen zu Lärm und anderen Immissionen, visuellen Beeinträchtigungen und Auswirkungen auf die Erholungsfunktion der Landschaft.);
  • Wechselwirkungen zwischen einzelnen Belangen des Umweltschutzes.

 

2. Umweltbezogene Hinweise/ Stellungnahmen zu den folgenden Themen:

  • Allgemeine Naturschutzbelange: Aktuelle Grenze des Naturschutzgebietes, Biotopkartierung, Aktualisierung faunistischer und floristischer Erfassungen, Kartierung gesetzlich geschützter Biotope, Beeinträchtigung durch Verschattung, Vorkommen von Pflanzen der Roten Liste, Bodenschutz/ Altlasten, Belastungen für den sanierten Blankensee und den Blankenseebach, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild, Pflanzmaßnahmen und deren Anrechnung auf die Ausgleichsmaßnahmen, Sicherstellung eines Monitorings, Stickstoffeinträge/„Critical Loads“, Auswirkungen auf Biotope, Lebensraumtypen und Arten, Vermeidung von Kollisionsrisiken für Vögel;
  • Artenschutz: Ermittlung der planungsrelevanten Arten, insbesondere Vögel, Fledermäuse, Zauneidechse und Haselmaus;
  • FFH- und Naturschutzgebiet: Beeinträchtigung des Naturschutzgebietes „Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee“ durch die Planung, Auswirkungen auf das FFH- und Vogelschutzgebiet/ FFH-Prüfung, Auswirkungen auf die Schutzgebiete sowie Erholungsnutzung durch geplante gewerbliche Nutzung, Nähr- und Feststoffeinträge in die Schutzgebiete und den Blankensee/-bach;
  • Mediationsvereinbarung;
  • Überplanung einer im Flächennutzungsplan dargestellten Waldfläche;
  • Genehmigung für die Umwandlung vorhandener Waldflächen im Süden des Plangebietes;
  • Auswirkungen auf das Landschafts- und Ortsbild, Gebäudehöhen;
  • Immissionsschutz: Flug-, Verkehrs- und Gewerbelärm, Vorbelastung der umliegenden Schutzgebiete und des Ortsteils Blankensee;
  • Immissionsschutz unter Berücksichtigung des Trennungsgebotes nach § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG);
  • Wasser/Boden: Versickerung und Versickerungsfähigkeit im Baugebiet im Hinblick auf das anfallende Niederschlagswasser und Gefährdung des Grundwassers durch Altlasten, Entwässerung, Schmutzwasserentsorgung;
  • Verkehr, Erschließung, Öffentlicher Personennahverkehr.

 

 

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Jürgen, Stadtbezirk Blankensee und umfasst eine Fläche von ca. 12,11 ha. Das Plangebiet wird im Norden durch das Gelände des Flughafens Lübeck-Blankensee, im Süden durch den Ausbildungspark der Baugewerbeinnung und im Südosten durch die Straße Söllbrock begrenzt.

 

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan

(siehe unten in der Anlage)

 

 

 

 

Durch den Bebauungsplan sollen die Flächen zwischen dem Flughafengelände im Norden und dem Ausbildungspark im Süden städtebaulich geordnet und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Gewerbeflächen geschaffen werden.

 

Lübeck, 06.11.2013                                                                                        Hansestadt Lübeck
                                                                                                                            Der Bürgermeister
                                                                                                                            Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                            Bereich Stadtplanung

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    08.11.2013
Anlagen