Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 10.03.00
– Gewerbepark Flughafen Teilbereich I – nach § 4a (3) BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplanes 10.03.00 – Gewerbepark Flughafen, Teilbereich I – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B – mit der dazugehörigen Begründung, liegt in überarbeiteter und um die Anregungen zum ersten Auslegungsentwurf ergänzter Fassung in der Zeit vom
20.11.2013 bis einschließlich 20.12.2013
montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) gemäß § 4a (3) BauGB öffentlich aus.
Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 13.05.2013 gebilligte erste Entwurf des Bebauungsplanes 10.03.00 – Gewerbepark Flughafen, Teilbereich I – lag bereits in der Zeit vom 29.05.2013 bis einschließlich 01.07.2013 mit Begründung, umweltbezogenen Informationen und wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, die bis zum damaligen Zeitpunkt vorlagen, gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich aus.
Der vom Bauausschuss am 13.05.2013 gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes 10.03.00 – Gewerbepark Flughafen, Teilbereich I – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B – und der Begründung, liegt in überarbeiteter Fassung mit den ergänzten und überarbeiteten Fachgutachten gemäß
§ 4a (3) BauGB aus.
Folgende umweltbezogene Informationen und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind verfügbar und liegen mit aus:
1. Umweltbericht und umweltbezogene Fachgutachten zu folgenden Themen:
2. Umweltbezogene Hinweise/ Stellungnahmen zu den folgenden Themen:
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Jürgen, Stadtbezirk Blankensee und umfasst eine Fläche von ca. 12,11 ha. Das Plangebiet wird im Norden durch das Gelände des Flughafens Lübeck-Blankensee, im Süden durch den Ausbildungspark der Baugewerbeinnung und im Südosten durch die Straße Söllbrock begrenzt.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
Übersichtsplan
(siehe unten in der Anlage)
Durch den Bebauungsplan sollen die Flächen zwischen dem Flughafengelände im Norden und dem Ausbildungspark im Süden städtebaulich geordnet und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Gewerbeflächen geschaffen werden.
Lübeck, 06.11.2013 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung