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Änderung: Widerspruch gegen Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Widerspruch gegen Datenübermittlung
An das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

 

Aufgrund § 18 Abs. 7 Satz 2 des Melderechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.04.2002 (BGBl.I S. 1342), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 28.08.2013 (BGBl.I S. 3458) weist die Hansestadt Lübeck darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2015 das 18.Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.05.2005 (BGBl.I S. 1482) widersprechen können.

 

Gemäß § 58 c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften einmal jährlich Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

 

  1. Familiennamen,
  2. Vornamen,
  3. gegenwärtige Anschrift.

 

Im Jahr 2014 findet die Datenübermittlung bis zum 31.03.2014 statt. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) dem widersprochen haben.

 

Sofern dieser Widerspruch nicht schon anlässlich der Anmeldung bei der Meldebehörde eingelegt und im Melderegister gespeichert wurde, können die Betroffenen ab sofort diesen Widerspruch schriftlich beim Bereich Melde- und Gewerbeangelegenheiten/ 3.322.1 Stadtteilbüros der Hansestadt Lübeck, Postfach, 23539 Lübeck, oder in einem der sechs Lübecker Stadtteilbüros, Dr.-Julius-Leber-Str. 46-48 (Innenstadt), Fackenburger Allee 29 (St. Lorenz), Adolf-Ehrtmann-Str. 3 (St. Gertrud), Moislinger Berg 2 (Moisling)-im November geschlossen-, Kirchplatz 7 a/b (Kücknitz) und Parkallee 1 (Travemünde) während der Servicezeiten einlegen.

Die Servicezeiten: Montag u. Dienstag 8-14 Uhr, Donnerstag 8-18 Uhr sowie Freitag 8-12 Uhr. Das Stadtteilbüro Travemünde hat dienstags von 8-14 Uhr und freitags von 8-12 Uhr geöffnet. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist bis zum 28.02.2014 zu erklären.

 

Lübeck, den 30.10.2013                                                                         Hansestadt Lübeck
                                                                                                                     Der Bürgermeister
                                                                                                                     Bereich Melde- und Gewerbeangelegenheiten

 

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    05.11.2013