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Bekanntmachung des Eisenbahn-Bundesamtes

Bekanntmachung des Eisenbahn-Bundesamtes
über die Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit in dem Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben Aufhebung des Bahnübergangs Niederbüssauer Weg in der Hansestadt Lübeck

(Geschäftszeichen: 571ppb/021-2021#005)

Die DB Netz AG plant die Aufhebung des Bahnübergangs Niederbüssauer Weg der Strecke 1120 Lübeck Hbf – Hamburg Hbf, Strecken-km 3,972. Gegenwärtig kreuzt die Straße Niederbüssauer Weg den Bahnübergang auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck. Der Niederbüssauer Weg verläuft von der Geniner Dorfstraße in südlicher Richtung und endet südlich der Strecke 1120 in einer Sackgasse. Südöstlich des Bahnübergangs befindet sich ein Industriegebiet, weshalb der Bahnübergang von Radfahrern genutzt wird. Gegenstand des Vorhabens ist der ersatzlose Rückbau des Bahnübergangs einschließlich der Bahnübergangssicherungsanlage und des Schalthauses. Infolge der Bahnübergangsaufhebung wird die Strecke an dieser Stelle zukünftig nicht mehr überquert werden können.

Das Eisenbahn-Bundesamt führt auf Antrag der DB Netz AG vom 02.07.2021 für das genannte Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durch. Für das Bauvorhaben einschließlich der naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke beansprucht. Für das Vorhaben besteht nach §§ 5 ff. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Der Plan (Zeichnung und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen Unterlagen wird aufgrund der COVID-19-Pandemie in der Zeit vom 15.06.2022 bis zum 14.07.2022 auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de (Pfad: Themen – Planfeststellung – Anhörungsverfahren – Aufhebung Bahnübergang Niederbüssauer Weg) zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht. Dies ersetzt gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG) die Auslegung im üblichen Rahmen.

Daneben wird der Öffentlichkeit als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG vom 15.06.2022 bis zum 14.07.2022 durch Auslegung Gelegenheit gegeben, den Plan an folgendem Ort zu folgenden Öffnungszeiten einzusehen:

Hansestadt Lübeck, Fachbereich Planen und Bauen, Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck, i-Punkt/Foyer (Erdgeschoss)

Montag bis Mittwoch: 08:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Für die Einsichtnahme sind die jeweiligen pandemiebedingten Nutzungsbedingungen der genannten Dienststelle zu beachten. Für den Beginn der Einwendungsfrist ist die Veröffentlichung im Internet maßgeblich. Eine über die Einwendungsfrist hinausgehende Bereitstellung der Planunterlagen auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes verlängert diese nicht.

  1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist – bis einschließlich 28.07.2022 – beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/Schwerin, Sachbereich 1, Schanzenstraße 80, 20357 Hamburgoder bei der Hansestadt Lübeck schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben.

    Nach Ablauf der genannten Frist sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG).

    Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt.
  1. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans.

  2. Das Eisenbahn-Bundesamt kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 18a Nr. 1 AEG). Weiterhin kann das Eisenbahn-Bundesamt anstelle einer mündlichen Erörterung eine Online-Konsultation durchführen (§ 5 Abs. 1, 2 PlanSiG). Findet ein Erörterungstermin oder eine Online-Konsultation statt, werden diese ortsüblich und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

    Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten des Eisenbahn-Bundesamtes zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
  1. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

  2. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

  3. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

  4. Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens gemäß § 19 Abs. 3 AEG ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu.

  5. Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren können unter www.eba.bund.de (Pfad: Themen – Planfeststellung – Anhörungsverfahren – Datenschutzhinweis) eingesehen werden.

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    12.06.2022