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Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses

Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses (zukünftig: Berufsbildungsreife) für Schülerinnen und Schüler ohne Schulverhältnis im Mai 2014

 

 

Im Mai 2014 besteht wieder die Möglichkeit des Erwerbs des Hauptschulabschlusses (zukünftig: Berufsbildungsreife) für Schülerinnen und Schüler ohne Schulverhältnis, und zwar für alle Jugendlichen,

 

-          die zum Zeitpunkt der Anmeldung (31. Januar 2014) das 16. Lebensjahr vollendet haben,

-          die in keinem Schulverhältnis in einer öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule
            mehr stehen,

-          die noch keinen gleichwertigen Bildungsabschluss erworben haben,

-          die die Nichtschülerprüfung höchstens einmal nicht bestanden haben,

-          die ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben,

-          sich hinreichend auf die Prüfung vorbereitet haben und dieses auch schriftlich belegen können.

 

Die Prüfung wird vor einem vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft einberufenen Prüfungsausschuss abgelegt. Anträge sind im Schulamt in der Hansestadt Lübeck erhältlich.

 

Am Mittwoch, 15. Januar 2014, von 18 bis 19 Uhr, findet in den Räumen der Volkshochschule I, Hüxstraße 118-120, eine Informationsveranstaltung für angehende Prüfungsteilnehmer/innen statt, um sie eingehend über den Verlauf der Prüfung zu informieren.

Abgabeschluss für die vollständigen Anträge ist der 31. Januar 2014 im Schulamt, Kronsforder Allee 2-6, Haus Trave, 4. Stock, Zimmer 4.122.

Verspätete oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Die schriftlichen Prüfungen finden vom 19. bis 23. Mai 2014 statt.

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    07.01.2014