Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier:
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan 33.04.00 – Gewerbliche Ferienhausanlage Priwall, Teilbereich
III – Dörfer 4 bis 6 –
2. Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan 33.04.00 – Gewerbliche Ferienhausanlage Priwall, Teilbereich III – Dörfer 4 bis 6 –
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 05.03.2007 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der vorhabenbezogene Bebauungsplan 33.04.00 – Gewerbliche Ferienhausanlage Priwall, Teilbereich III – Dörfer 4 bis 6 aufgestellt wird.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Durch den vorgenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen und gestalterischen Voraussetzungen für die Errichtung von 69 Ferienhäusern geschaffen werden. Die vorhandenen Potentiale auf dem Priwall sollen durch eine qualitative und nachhaltige touristische Entwicklung insbesondere für Familien gestärkt und attraktiver ausgebaut werden.
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 19.03.2007 bis einschließlich 02.04.2007 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer), Erdgeschoss, durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Lübeck, 12.03.2007 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung