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Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung Baumschulweg, Steckling und Wildrosenring

Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, hat am  28. März 2022 folgende Widmungsverfügung erlassen:

Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631) werden in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 25.02.2022 nachstehende Verkehrsflächen gemäß Anlage 1 gewidmet:

Gemarkung Schönböcken:

Flur:

Flurstücke:

Baumschulweg, Steckling und Wildrosenring

2

234

297

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

  1. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Hansestadt Lübeck - der Bürgermeister, Fachbereich 5 - Planen und Bauen, Bereich 660 - Stadtgrün und Verkehr, Mühlendamm 20, Postfach, 23539 Lübeck oder durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Abs. 5 DE-Mail-Gesetz an info@luebeck.de-mail.de erhoben werden.

  1. Die Widmungsverfügung mit Beschlussvorlage und Lageplan können im Internet unter luebeck.de/Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

Lübeck, den 28.03.2022
Hansestadt Lübeck

Jan Lindenau
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    11.05.2022
  • Ablauf der Bekanntmachung am:
    31.12.9999
Anlagen