Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631) werden in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 25.02.2022 nachstehende Verkehrsflächen gemäß Anlage 1 gewidmet:
Gemarkung Schönböcken: |
Flur: |
Flurstücke: |
Baumschulweg, Steckling und Wildrosenring |
2 |
234 297 |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Hansestadt Lübeck - der Bürgermeister, Fachbereich 5 - Planen und Bauen, Bereich 660 - Stadtgrün und Verkehr, Mühlendamm 20, Postfach, 23539 Lübeck oder durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Abs. 5 DE-Mail-Gesetz an info@luebeck.de-mail.de erhoben werden.
Lübeck, den 28.03.2022
Hansestadt Lübeck
Jan Lindenau
Bürgermeister