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Öffentliche Bekanntmachung zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in der Hansestadt Lübeck

Öffentliche Bekanntmachung

 

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Hansestadt Lübeck gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einen Lärmaktionsplan aufzustellen, mit dem eine Bewertung der Lärmsituation erfolgt und ggf. Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.

 

Öffentliche Auslegung

Zur aktiven Mitwirkung wird allen Interessierten die Möglichkeit gegeben, den Entwurf des Lärmaktionsplanes einschließlich der eingegangenen Anregungen der Träger der öffentlichen Belange vom 14.01.2014 bis zum 14.02.2014 während folgender Öffnungszeiten

 

Montag und Dienstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Donnerstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

 

im Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, einzusehen. (Bitte an der Infothek bzw. im Geschäftszimmer des Bereiches Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz melden!)

 

Die Planunterlagen können ebenfalls auf der Homepage des Bereiches Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz unter http://www.unv.luebeck.de/umweltschutz/immissionsschutz/laerm.html eingesehen werden.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich (auch per Mail an: unv@luebeck.de) oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.

Auch außerhalb der genannten Zeiten kann der Lärmaktionsplan nach vorheriger Absprache eingesehen werden.

Für Fragen kontaktieren Sie bitte das Servicetelefon des Bereiches Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz unter der Telefonnummer (0451) 122-3969 oder die zuständigen Sachbearbeiter unter (0451) 122-3946 oder (0451) 122-3944.

 

 

Lübeck, den 08.01. 2014

 

Hansestadt Lübeck

Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    14.01.2014