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Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung; hier: Gemarkung St. Jürgen

 

Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

1.         Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, hat am
            13.12.2013 folgende Widmungsverfügung erlassen:

Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631) werden in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28.11.2013 nachstehende Verkehrsflächen gewidmet:

 

Stadtteil: St. Jürgen

Gemarkung: St. Jürgen

Flur:

Flurstück:

Teilfläche Carl-Gauß-Straße

12

195 tlw.

Gemarkung: Strecknitz

Maria–Goeppert-Straße (zwischen Alexander-Fleming-Straße und ÖPNV-Trasse), Isaac-Newton-Straße, Andre-Ampere-Straße, Teilfläche der Carl-Gauß-Straße, Grace-Hopper-Straße, Maria-Agnesi-Straße, Emmy-Noether-Straße, Karoline-Herschel-Straße, Sophie-Germain-Straße

2

830 tlw.,
554 tlw.,
569/4 tlw.

 

            Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als
            Gemeindestraße - Ortsstraße.

 

 

Melli-Beese-Weg

Maria-Sibylla-Merian-Weg

Johannes-Baltzer-Straße

Johann-Soherr-Straße

Joachim-Jungius-Straße

Hans-Blumenberg-Weg

Hannah-Arendt-Weg

2

541

543

531

524

517

474

469

 

            Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als
            Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße

 

 

Geh- und Radweg in Verlängerung der Grace-Hopper-Straße in Richtung Grünanlage

2

830 tlw.

 

            Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche
            Straße – beschränkt öffentliche Straße: Geh- und Radweg.

 

 

2.         Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Hansestadt Lübeck, Der Bürgermeister, Fachbereich 5 Planen und Bauen, Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch erhoben werden.

 

3.         Die Widmungsverfügung und deren Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen
            der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

 

Lübeck, den 13.12.2013

gez. Saxe                                Siegel

Hansestadt Lübeck

Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    14.01.2014