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Bekanntmachung des Eisenbahn-Bundesamtes

Bekanntmachung des Eisenbahn-Bundesamtes
Planfeststellung für das Bauvorhaben „Neubau Haltepunkt Lübeck-Moisling“, Bahn-km 6,015 bis 6,388 der Strecke 1120 Lübeck - Hamburg in der Hansestadt Lübeck

Mit Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Hamburg/Schwerin, (Planfeststellungsbehörde) vom 13.04.2022, Az. 571ppi/015-2021#001, ist der Plan für das vorgenannte Bauvorhaben gemäß § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) festgestellt worden. Vorhabenträgerin ist die DB Station & Service AG, Bahnhofsmanagement Kiel, vertreten durch die DB Station & Service AG, Bau- und Anlagenmanagement.

Der Planfeststellungsbeschluss ist kraft Gesetz sofort vollziehbar.

Der vorgenannte Planfeststellungsbeschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 09.05.2022 bis 23.05.2022 – zwei Wochen zu folgenden Uhrzeiten (Mo.-Mi. 08:00-15:00 Uhr, Do. 08:00-18:00 Uhr, Fr. 08:00-12:00 Uhr) im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/Schwerin, Schanzenstraße 80, 20357 Hamburg, eingesehen werden.

Er kann des Weiteren auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter https://www.eba.bund.de eingesehen werden (Pfad: Themen – Planfeststellung – Entscheidungen – Neubau Haltepunkt Lübeck-Moisling).

Der verfügende Teil des Beschlusses beinhaltet die Feststellung des Plans für das Vorhaben

„Neubau Haltepunkt Lübeck-Moisling“ in der Hansestadt Lübeck, Bahn-km 6,015 bis 6,388 der zweigleisigen Strecke 1120 Lübeck - Hamburg, welches im Wesentlichen die Errichtung zweier Außenbahnsteige an den Streckengleisen, die Herstellung einer Lärmschutzwand sowie Anpassungsarbeiten an Entwässerung sowie Leit- und Sicherungstechnik zum Gegenstand hat. Weiter- hin enthält der verfügende Teil des Beschlusses die dort aufgeführten Nebenbestimmungen zum Immissionsschutz, zum Bauablauf, zum Naturschutz, zur Denkmalpflege und zur Vermeidung nachteiliger Rechte anderer, einschließlich der Rechte von Leitungsträgern.

Die Einwendungen der Betroffenen und der sonstigen Einwender sowie die von Behörden und Stellen geäußerten Forderungen, Hinweise und Anträge werden zurückgewiesen, soweit ihnen nicht entsprochen wurde oder sie sich nicht auf andere Weise erledigt haben.

Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet: Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht, Brock- dorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig erhoben werden. Der Kläger hat innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab Klageerhebung die zur Begründung seiner Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel anzugeben.

Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). Diese Zustellungsfiktion gilt unabhängig von einer über die Auslegungsfrist hinausgehenden Bereitstellung des Beschlusses sowie des festgestellten Plans auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes. Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben ha- ben, schriftlich bei der Planfeststellungsbehörde angefordert werden.

Eisenbahn-Bundesamt
Außenstelle Hamburg/Schwerin

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    09.05.2022