Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung der Genehmigung der 127. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld“ im Stadtteil St. Gertrud – nach § 6 Abs. 5 BauGB
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 30.09.2021 beschlossene 127. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld“ im Stadtteil St. Gertrud mit Bescheid vom 18.02.2022 Az.: IV 524-512.111-3 (127.Ä) nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Übersichtsplan
siehe Anlage
Die 127. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld“ im Stadtteil St. Gertrud, tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Alle Interessierten können die 127. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung im Fachbereich Planen und Bauen, Bereich Stadtplanung und Bauordnung der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, auf Dauer während der Servicezeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Lübeck geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Lübeck, 06.05.2022 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung