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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung der Genehmigung der 127. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld“ im Stadtteil St. Gertrud – nach § 6 Abs. 5 BauGB

 

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 30.09.2021 beschlossene 127. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld“ im Stadtteil St. Gertrud mit Bescheid vom 18.02.2022 Az.: IV 524-512.111-3 (127.Ä) nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

 

Übersichtsplan
siehe Anlage

 

Die 127. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld“ im Stadtteil St. Gertrud, tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Alle Interessierten können die 127. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung im Fachbereich Planen und Bauen, Bereich Stadtplanung und Bauordnung der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, auf Dauer während der Servicezeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Lübeck geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

 

 

Lübeck, 06.05.2022                                                          Hansestadt Lübeck

                                                                                          Der Bürgermeister

                                                                                          Fachbereich Planen und Bauen

                                                                                          Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    08.05.2022
Anlagen