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Wahlbekanntmachung

Wahlbekanntmachung

Am Sonntag, dem 08. Mai 2022,
findet die Wahl des Schleswig-Holsteinischen Landtages statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

1. Die Einteilung der Hansestadt Lübeck in die Wahlkreise 31 Lübeck Ost, 32 Lübeck West und 33 Lübeck Süd in 111 Wahlbezirke ist aus dem beigefügten Wahlraumfinder-Link ersichtlich.

2. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Die Wählerin oder der Wähler gibt die Erststimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes
Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll, und die Zweitstimme in der Weise, dass sie oder
er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

3. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

4. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis für den der Wahlschein ausgefüllt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b) oder durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindewahlbehörde der Hansestadt Lübeck, in einem der Bürgerservicebüros, Innenstadt, Sankt Gertrud, Kücknitz
oder Sankt Lorenz, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an das Wahlbüro, Rathaus, Breite Straße 62, 23539 Lübeck absenden, dass er dort spätestens
am Wahltag bis 18 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in den Bürgerservicebüros oder im Rathaus, abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18 Uhr dem Wahlbüro, Rathaus, Breite Straße 62, 23539 Lübeck zugeht.

5. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 6 Abs. 4 des Landeswahlgesetzes).

Lübeck, den 28. März 2022
Hansestadt Lübeck
Der Kreiswahlleiter
Jan Lindenau
Bürgermeister

Weitere Informationen finden Sie unter: www.luebeck.de

Den Wahlraumfinder finden Sie unter https://www.luebeck.de/de/rathaus/politik/wahlen/wahlraumfinder/index.html

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    29.04.2022
  • Ablauf der Bekanntmachung am:
    31.12.9999