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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck BPlan 33.05.00

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck


Hier:

1.   Bekanntmachung gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB der Erneuerung des
      Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan 33.05.00 - Priwall
      Waterfront, sowie der Neuabgrenzung des Teilbereiches I

2.  Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
      zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan
      33.05.00 - Priwall Waterfront, Teilbereich I – in den geänderten Grenzen


Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 16.12.2013 den am 18.02.2008 gefassten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 33.05.00 – Priwall Waterfront – bekräftigt und eine Neuabgrenzung des Teilbereiches I gemäß beiliegendem Übersichtsplan beschlossen. Der Teilbereich I umfasst die Flächen rund um den Passathafen von der Südermole im Nordosten bis zum künftigen Seglerplatz an der südwestlichen Ecke des Passathafens. Im Süden und Osten begrenzen die Mecklenburger Landstraße und der Dünenweg das Plangebiet. Ergänzend zum 2008 gefassten Aufstellungsbeschluss bezieht der neue Geltungsbereich auch die Wasserfläche des Passathafens ein, um den vorhandenen Sportboothafen zu sichern und die Anlage eines öffentlichen Steges als Bestandteil der Hafenpromenade zu ermöglichen.

 

Für den Teilbereich I hat der Bauausschuss das vorgelegte städtebauliche Konzept als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren gebilligt. Das Bebauungsplanverfahren für diesen Teilbereich wird unter der Bezeichnung Bebauungsplan 33.05.00 – Priwall Waterfront, Teilbereich I – mit einer erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch fortgesetzt.

Die  Beschlüsse des Bauausschusses sowie die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung werden hiermit bekanntgemacht.

Bebauungsplan 33.05.00 - Priwall Waterfront – Teilbereich I -

Übersichtsplan:

(siehe Anlage unten)

 

 

 

 

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Ferienappartments und Ferienhäusern einschließlich ergänzender touristischer Infrastruktureinrichtungen (Gastronomie, Erlebniscenter) sowie für Einrichtungen zur Aufwertung des Sportboothafens im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Hafenpromenade geschaffen werden.

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 06.02.2014 bis einschließlich 21.02.2014 montags bis mittwochs von 8.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung Mühlendamm 12 – Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Unterlagen können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

Ferner werden die für die Flächen des Plangebietes vorgesehenen Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 05.02.2014 um 19.30 Uhr in der Halle 2, am Priwallhafen in Lübeck-Travemünde, gesondert dargelegt. Dabei wird ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

 

 

Lübeck, 15.01.2014                               Hansestadt Lübeck   
                                                                   Der Bürgermeister    
                                                                   Fachbereich 5 – Planen und Bauen 
                                                                   Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    21.01.2014
Anlagen