Donnerstag, 28.03.2024 4° C

Bebauungsplan 21.09.00 – Moisling Süd / Solarpark

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bebauungsplan 21.09.00 – Moisling Süd / Solarpark – und die zugehörige 142. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)

hier: 
1. Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2
Baugesetzbuch (BauGB)
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 02.05.2022 bis einschließlich 13.05.2022

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans 21.09.00 – Moisling Süd / Solarpark – sowie die Einleitung des Verfahrens zur zugehörigen 142. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. 

Das Plangebiet der Bauleitplanungen liegt im Stadtteil Moisling, Stadtbezirk Alt-Moisling / Genin, Gemarkung Moisling, Flur 006/ Flurstück 17/9 und umfasst ca. 8 ha.

Begrenzt wird das ca. 8 ha große Plangebiet:

  • im Osten durch den Oberbüssauer Weg,
  • im Norden durch die Gleisanlagen der Bahnstrecke Hamburg – Lübeck.

Die Abgrenzung in südliche und westliche Richtung erfolgt innerhalb des freien Feldes in einer Tiefe von ca. 160 m gemessen von den Gleisanlagen der Bahnstrecke und im Westen in einer Breite von bis zu 530 m gemessen vom Oberbüssauer Weg.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan

siehe Anlage

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Solarthermieanlage der Stadtwerke Lübeck GmbH geschaffen werden.

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 02.05.2022 bis einschließlich 13.05.2022 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6126 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.

Bitte beachten Sie die jeweils gültige Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein und die Allgemeinverfügungen der Hansestadt Lübeck. Diese können Sie auf Internetseite unter https://www.luebeck.de nachlesen. Dort finden Sie die aktuellen Informationen zum Coronavirus.

Beim Betreten und für die Dauer des Aufenthalts im Verwaltungsgebäude gilt die Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nase-Bedeckung in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein.

Stellungnahmen können schriftlich (auch per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de) oder während der vorgenannten Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Eine öffentliche Erörterungsveranstaltung wird aufgrund der Corona – Pandemie nicht stattfinden.

Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Lübeck, 22.04.2022                                                  Hansestadt Lübeck
                                                                                    Der Bürgermeister
                                                                                    Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                    Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    24.04.2022
  • Ablauf der Bekanntmachung am:
    31.12.9999
Anlagen