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Örtliche Bekanntmachung

Nachträgliche Durchführung einer Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 72a Abs. 2, Nr. 3 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) vom 22. Januar 2009

Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zum  Tagesförderstätte für Menschen mit Behinderung (27 Plätze) in Lübeck, Roggenhorster Str. 46 (Gemarkung: Schönböcken; Flur: 5; Flurstück 107) vom 05.07.2018 (AZ. BA1606/2018)

Die Bauherrin - Vorwerker Diakonie gGmbH, Triftstr. 139-143, 23554 Lübeck – hat unter Vorlage der erforderlichen Bauvorlagen am 05.07.2018 einen Bauantrag zur Ausführung des o. g. Bauvorhabens gestellt.

Die Genehmigung erfolgte am 24.10.2018.

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 15.04.2022 bis einschließlich 15.05.2022 Gelegenheit zur Information über das o. a. Bauvorhaben gegeben.

Im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck liegen zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige/r Sachbearbeiter:in Tel.: 0451-122 6350 / 0451-122 6129 oder per E-Mail: bauordnung@luebeck.de die entscheidungserheblichen Unterlagen zur Einsicht aus.

Personen, deren Belange berührt sind und Vereinigungen, welche die Anforderungen von § 3 Absatz 1 oder § 2 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 753), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 18 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), erfüllen (betroffene Öffentlichkeit), können Einwendungen bei einer in der Bekanntmachung bezeichneten Stelle bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist erheben; es wird darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der Frist alle öffentlich-rechtlichen Einwendungen ausgeschlossen sind und der Ausschluss von umweltbezogenen Einwendungen nur für das Genehmigungsverfahren gilt.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 72a Abs. 5 LBO SH).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

 

Lübeck, 11.04.2022                                                    

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    11.04.2022