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Aufhebung der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel

Aufhebung der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel anderer Arten zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 30.12.2021

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung

Nachdem in den letzten 6 Wochen keine weiteren Nachweise des hochpathogenen aviären Influenza-Virus (HPAIV) des Subtyps H5 bei Wildvögeln auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck erfolgt sind, wird nach erneuter Risikobewertung die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel anderer Arten zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 30.12.2021 aufgehoben.

Die Aufhebung tritt am Tage nach Veröffentlichung dieser Allgemeinverfügung in Kraft.

Hinweis:

Die vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen sind weiterhin einzuhalten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Hansestadt Lübeck -Der Bürgermeister, Bereich UNV, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Carl-Gauß-Str. 9, 23562 Lübeck oder durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Abs. 5 DE-Mail-Gesetz an info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de  erhoben werden.

 

Lübeck, den 08.04.2022 
Hansestadt Lübeck – Der Bürgermeister
Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Im Auftrag
gez. Dr. Tischbirek, ltd. Amtstierärztin

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    08.04.2022