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5. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 28.03.2022

5. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 28.03.2022

Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, des § 45 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631, ber. S.140) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 430) sowie der §§ 1,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S.27) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl.-H. S.566) wird die Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung vom 01.12.2014 (Lübecker Stadtzeitung vom 09.12.2014) zuletzt geändert durch Satzung vom 07.12.2018 (Lübecker Nachrichten vom 15.12.2018/Internet am 18.12.2018) wie folgt geändert:

§ 12 Entstehung des Gebührenanspruchs

Die Gebühr entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Gebühr erhoben wird, frühestens jedoch mit Aufnahme der Straße in eine der Reinigungs- und/oder Winterdienstklassen.

§ 13 Festsetzung, Fälligkeit und Einziehung der Gebühr

(2) Die Gebühren werden einen Monat nach der Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

3. Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend am 01.01.2015 in Kraft. Gebührenpflichtige dürfen aufgrund dieser Satzung nicht ungünstiger gestellt werden als nach den bisher geltenden Satzungsregelungen.

 

Lübeck, 28.03.2022

gez.

Bürgermeister
Jan Lindenau

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    01.04.2022