2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 28.03.2022
Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, des § 45 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.- H. S. 631, ber. S.140) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 430) sowie der §§ 1,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S.27) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl.-H. S.566) wird die Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung vom 13.12.2017 (Lübecker Stadtzeitung vom 19.12.2017) zuletzt geändert durch Satzung vom 07.12.2018 (Lübecker Nachrichten vom 15.12.2018/Internet am 18.12.2018) wie folgt geändert:
§ 12 Entstehung des Gebührenanspruchs
Die Gebühr entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Gebühr erhoben wird, frühestens jedoch mit Aufnahme der Straße in eine der Reinigungs- und/oder Winterdienstklassen.
§ 13 Festsetzung, Fälligkeit und Einziehung der Gebühr
(2) Die Gebühren werden einen Monat nach der Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
3. Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend am 01.01.2017 in Kraft. Gebührenpflichtige dürfen aufgrund dieser Satzung nicht ungünstiger gestellt werden als nach den bisher geltenden Satzungsregelungen.
Lübeck, den 28.03.2022
gez.
Bürgermeister
Jan Lindenau