Örtliche Bekanntmachung
Beauftragte des Bereiches Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz der Hansestadt Lübeck als untere Naturschutzbehörde werden im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck in der Zeit von Februar bis September des Jahres 2014 naturschutzfachliche Daten über Vorkommen von Brutvögeln und Amphibien erheben. Die Kartierungsarbeiten werden westlich des Elbe-Lübeck Kanals im Bereich der Gemarkung Kronsforde und Krummesse sowie im Bereich zwischen dem Elbe-Lübeck Kanal und der A 20 durchgeführt.
Die Beauftragten dürfen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden betreten und nach Ankündigung durch diese örtliche Bekanntmachung Bestandserhebungen vornehmen gem. § 49 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz.
Die Personen können sich als Beauftragte der unteren Naturschutzbehörde der Hansestadt Lübeck ausweisen. Der Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz bittet die betroffene Bevölkerung um Verständnis und um Unterstützung bei der Durchführung der notwendigen Maßnahmen.
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
als Untere Naturschutzbehörde