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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 05.49.00 Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) –

hier: 1.  Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 13 a
              Baugesetzbuch (BauGB)

  2.  Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 28.03.2022
        bis einschließlich 19.04.2022

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 03.06.2019 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 05.49.00 – Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Stadtbezirk Falkenfeld/Vorwerk und umfasst räumlich die Freifläche zwischen den Straßen Schwartauer Allee, Josephinenstraße, Hochstraße und Elisenstraße. Es schließt nördlich an den Marie-Juchacz-Weg an. Die Plangebietsgröße beträgt ca. 1,06 ha. Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes zeigt der Übersichtsplan.

siehe
Übersichtsplan

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit dem Bebauungsplan 05.49.00 – Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) – wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen sowohl für die Errichtung einer Kita als auch für die Errichtung eines ergänzenden Neubaus für die Schule „Wilhelmshöhe“ zu schaffen. Darüber hinaus sollen mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Etablierung einer öffentlichen Parkanlage geschaffen werden. Eine Variante beinhaltet zudem die Schaffung von neuen Wohnbauflächen auf einer Teilfläche des Plangebiets.

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 28.03.2022 bis einschließlich 19.04.2022 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständiger Sachbearbeiter Tel.: 0451-122 6132 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht auch dann, wenn die Räume der Verwaltung aufgrund der Corona-Pandemie ansonsten geschlossen sind.

Stellungnahmen können schriftlich (auch per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de) oder während der vorgenannten Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Bitte beachten Sie die jeweils gültige Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein und die Allgemeinverfügungen der Hansestadt Lübeck. Diese können Sie auf Internetseite unter https://www.luebeck.de nachlesen. Dort finden Sie die aktuellen Informationen zum Coronavirus.

Der Publikumsverkehr wird zurzeit durch die Anwendung der 3 G-Regelung eingeschränkt. Der Zutritt zu unserem Dienstgebäude ist Ihnen somit nur gestattet, wenn Sie geimpft, genesen oder getestet sind. Der entsprechende Nachweis muss vorgelegt werden und wird in Verbindung mit einer Identitätsprüfung anhand eines Lichtbildausweises geprüft.

Beim Betreten und für die Dauer des Aufenthalts im Verwaltungsgebäude gilt die Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nase-Bedeckung in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein.

Eine öffentliche Erörterungsveranstaltung wird aufgrund der Corona – Pandemie nicht stattfinden.

Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

 

Lübeck, 25.03.2022                                                    

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    27.03.2022
Anlagen