11. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
der Hansestadt Lübeck vom 28.02.2014
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung und der §§ 1 und 5 des Kommunalabgabenge-
setzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H., S.27) zuletzt geändert durch Verordnung vom 04.04.2013 (GVOBl. S.-H., S. 143) wird die Verwaltungsge-bührensatzung vom 03.12.2001 (Lübecker Stadtzeitung vom 11.12.2001/08.01.2002) in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 05.03.2013 (Lübecker Stadtzeitung vom 12.03.2013) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am 27.02.2014 wie folgt geändert:
§§ 1 bis 8 unverändert
Teil I und II der Gebührentabelle gemäß § 1 der Verwaltungsgebührensatzung
vom 05.03.2013 werden wie folgt geändert bzw. um weitere bereichsspezifische
Gebühren ergänzt:
Teil I Bereichsspezifische Gebühren
Tarif-Nr. Gebührentatbestand EURO
Fachbereich Bürgermeister
Buchhaltung und Finanzen / Steuern
1. Zweite und jede weitere Ausfertigung eines Steuerbescheides
oder eines Anforderungsschreibens 6,00
2. Bescheinigungen über den Stand des Steuerkontos
oder eines sonstigen Kontos 7,00
3. Auszug aus dem Steuerkonto für jedes Konto und Jahr 7,00
4. Steuerunbedenklichkeitsbescheinigungen 5,00
5. Ersatz für Hundesteuermarken 3,00
Fachbereich Wirtschaft und Soziales
6.-8. unverändert
Gesundheitsamt
9. Gesundheitsdienstgesetz (GDG vom 13.07.2011)
Amtliche Gutachten und Zeugnisse gem. § 13 des
Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG)
9.1. Bescheinigung, Zeugnis oder Gutachten ohne ärztliche
Untersuchung gem. § 13 GDG 64,00
9.2. Bescheinigung, Zeugnis oder Gutachten mit ärztlicher
Untersuchung gem. § 13 GDG
Grundgebühr für ½ Std. 76,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. (nur Arzt) 21,00
10. Betäubungsmittelgesetz
Beglaubigung einer Bescheinigung für das Mitführen von
Betäubungsmitteln in die Vertragsstaaten des Schengener
Durchführungsabkommens vom 19.06.1990
a) für ein Betäubungsmittel 10,00
b) für jedes weitere Betäubungsmittel 10,00
11. Bestattungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (BestattG)
11.1. Erlaubnis zur Überschreitung der Frist zur Überführung
einer Leiche in einen Leichenraum gem. § 10 (1) BestattG 24,00
11.2. Ausstellung eines Leichenpasses gem. § 11 (5) BestattG 37,00
11.3. Durchführung der 2. Leichenschau einschl. der Bescheinigung
über die Freigabe zur Einäscherung der Leiche
gem. § 17 (3) BestattG 63,00
11.4. Erlaubnis zur Überschreitung der Frist zur Erd- oder
Feuerbestattung gem. § 16 (1) BestattG und zur Beisetzung
einer Urne gem. § 16 (3) BestattG 24,00
11.5. Genehmigung zur Aus- und/oder Umbettung einer Leiche
gem. § 25 (1) BestattG 48,00
11.6. Gebühr für die Bearbeitung eines ordnungsrechtlichen
Bestattungsfalles gem. § 13 (2) BestattG
Grundgebühr für ½ Std. 22,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 11,00
12. Ärztliche Hilfe durch den Hafen- und Flugärztlichen Dienst
12.1. Angeforderter Besuch einer Ärztin/eines Arztes
Grundgebühr je ½ Std. 53,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 21,00
12.2. Angeforderter Besuch einer Ärztin/eines Arztes nachts
zwischen 21.00 und 06.00 Uhr
Grundgebühr je ½ Std. 61,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 25,00
12.3. Angeforderter Besuch einer Ärztin/eines Arztes
an Sonntagen
Grundgebühr je ½ Std. 64,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 26,00
12.4. Angeforderter Besuch einer Ärztin/eines Arztes
an Feiertagen
Grundgebühr je ½ Std. 68,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 28,00
13.-15. unverändert
Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Standesamt 16.-20. streichen
Melde- und Gewerbeangelegenheiten
16. Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne
Bestallung nach § 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz
oder Ablehnung der beantragten Amtshandlung 133,00
Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
17.-18. bisher 21.-22., sonst unverändert
Entsorgungsbetriebe
19. Erteilung von Genehmigungen für Grundstücks-
entwässerungsanlagen
Keine Gebühren werden für die Prüfung und Abnahme bei
Entwässerungsanträgen erhoben, die
1. auf Aufforderung der Entsorgungsbetriebe im Zusammen-
hang mit dem Umbau der Kanalisation von Misch- auf
Trennsystem bearbeitet werden,
2. auf Aufforderung der Entsorgungsbetriebe im Zusammen-
hang mit der Nacherschließung mit einer öffentlichen
Kanalisation bearbeitet werden,
3. auf Aufforderung der Entsorgungsbetriebe im Zusammen-
hang mit dem Umbau einer Kleinkläranlage in eine Sammel-
grube bearbeitet werden.
19.1. Einfamilienhaus/Basisgebühr 138,00
auf die Basisgebühr sind folgende Multiplikatoren
anzuwenden: Faktor
a) Wohngrundstücke:
Ein- und Zweifamilienhaus = Basisgebühr x 1,0
Häuser bis zu 10 – Wohneinheiten x 2,0
Häuser mit mehr als 10 – Wohneinheiten x 3,0
b) Gewerbe- und Industriegrundstücke
bis zu 500 m² - überbauter Fläche x 2,0
501 m² bis 1.000 m² - überbauter Fläche x 3,0
mehr als 1.000 m² - überbauter Fläche x 4,0
19.2. Geringfügige Änderung der Entwässerungsanlagen 69,00
19.3. Nachforderung von Unterlagen bei unvollständigen
Genehmigungsanträgen 25,70
19.4. Zurücksenden von nicht prüffähigen Unterlagen 43,20
zzgl. Portokostenersatz
19.5. Zusätzliche Abnahmen oder Kontrollen aufgrund der
Feststellung von Mängeln bzw. dem Nichtzustande-
kommen von Abnahmeterminen, die von dem
Gebührenpflichtigen zu verantworten sind:
Abnahme/Kontrolle
a) einfach 51,50
b) mittel 77,20
c) schwer 128,90
20. Zustimmung zur Übernahme der öffentlich-rechtlichen
Reinigungspflicht durch Dritte 11,80
21. Schriftliche Auskünfte und Bescheinigungen
für Anlieger und sonstige Berechtigte zu
Beleihungszwecken o.ä.
a) in einfachen Fällen 17,70
b) mit mittlerem Schwierigkeitsgrad 35,20
c) in schwierigen und/oder komplexen Fällen 61,70
22. Überprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen
und Abwassereinleitungen in die öffentlichen Entwässerungs-
anlagen der Hansestadt Lübeck
Grundgebühr je angefangene Std. 59,00
zzgl. Auslagen (Kosten für die Inanspruchnahme Dritter/
Analytikkosten)
Fachbereich Kultur und Bildung
Schule und Sport
23. Zweitausfertigung eines Zeugnisses
nach Verlust des Originals 10,00
Fachbereich Planen und Bauen
24.-28. bisher 29.-33., sonst unverändert
Stadtgrün und Verkehr
29.-33. bisher 34.-38. sonst unverändert
alt 39. streichen
34.-35. bisher 40.-41., sonst unverändert
Teil II Allgemeine Gebühren für alle Bereiche sofern in Teil I nichts anderes bestimmt ist
Tarif-Nr. Gebührentatbestand
36.-44. bisher 42.-50., sonst unverändert
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Lübeck, den 28.02.2014
Bernd Saxe
Bürgermeister