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Bauleitplanung: Bekanntmachung öffentlichen Auslegung Entwurf Bebauungsplan 01.07.00-Rathaushof/Schüsselbuden

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 01.07.00–
            Rathaushof / Schüsselbuden (ehem. Stadthausgrundstück) – nach § 3 (2) BauGB

 

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 03.03.2014 gebilligte und zur Auslegung bestimmte
Entwurf des Bebauungsplanes 01.07.00 – Rathaushof / Schüsselbuden (ehem. Stadthausgrundstück) –
bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen
in der Zeit vom 19.03.2014 bis einschließlich 22.04.2014 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00
Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und
Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss)
öffentlich aus.

Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

Ferner liegt der Bericht zur Prüfung der im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus.

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 01.07.00 - Rathaushof / Schüsselbuden (ehem. Stadthausgrundstück) liegt in der Innenstadt der Hansestadt Lübeck, Gemarkung Innere Stadt, Flur 74 und umfasst die Flurstücke 2/40,  2/41, 2/43, 2/44, 2/45. Es handelt sich um das Grundstück Schüsselbuden 15.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan :
(Siehe Anlage unten)

 

 

 

 

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Hotels auf dem ehemaligen Stadthausgrundstück geschaffen werden.

 

Lübeck, 05.03.2014                                                                  Hansestadt Lübeck
                                                                                                      Der Bürgermeister
                                                                                                      Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                      Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    11.03.2014
Anlagen