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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bebauungspläne

32.40.00 – Torstraße / Auf dem Baggersand –
32.41.00 – Moorredder / Fehlingstraße –
32.42.00 – Steenkamp / Strandweg –
33.10.00 – Mecklenburger Landstraße / Kohlenhof –

hier:    1. Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch
                (BauGB)

    2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
        in der Zeit vom 14.03.2022 bis einschließlich 28.03.2022

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.02.2022 die Aufstellung der oben genannten Bebauungspläne im vereinfachen Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Die Plangebiete liegen im Stadtteil Travemünde in den Stadtbezirken Alt-Travemünde/Rönnau und Priwall. Bei allen vier Plangebieten handelt es sich um Wohngebiete, die unmittelbar an Schwerpunktbereiche des Fremdenverkehrs einschließlich Fremdenbeherbergung anschließen und die daher einem erhöhten Umnutzungsdruck unterliegen.

Begrenzt werden die Plangebiete wie folgt (siehe auch Übersichtsplan):

Bebauungsplan 32.40.00 – Torstraße / Auf dem Baggersand –

Der ca. 14 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans 32.40.00 umfasst wesentliche Teile der Altstadt Travemündes um die Torstraße und den Platz um die St. Lorenz-Kirche. Der Geltungsbereich schließt die Bebauungspläne 32.09.00 und 32.14.00 (tlw.) ein.

Das Plangebiet wird im Norden durch die Vogteistraße, im Nordwesten durch den Gneversdorfer Weg und die Travemünder Landstraße sowie im Westen durch die Westgrenze des neuen Baugebiets auf dem Baggersand begrenzt. Im Süden umfasst der Geltungsbereich den südlichen Teil dieses neuen Baugebiets bis zum Fischereihafen bzw. bis zur Straße auf dem Baggersand und die Vorderreihe. Um den Platz um die St. Lorenz-Kirche mit Randbebauung vollständig einzubeziehen verläuft die Grenze im Osten entlang der hinteren Grundstücksgrenzen der ersten bzw. zweiten Baureihe an der Sankt-Lorenz-Straße und des Hirtengangs. Im Osten gehört die Wohnbebauung der ersten Grundstücksreihe südlich der Vogteistraße bis hinter das erste Grundstück an der Rose zum Geltungsbereich.

Bebauungsplan 32.41.00 – Moorredder / Fehlingstraße –

Der ca. 49 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans 32.41.00 umfasst die nördlich der Altstadt und nordwestlich des Kurparks gelegenen Wohngebiete. Das Plangebiet schließt die Bebauungspläne 32.51.06, 32.51.08, 32.51.09, 32.51.10 und 32.55.00 (tlw.) ein.

Begrenzt wird das Plangebiet im Südosten durch die Bahnlinie Lübeck-Travemünde und im Südwesten durch den Friedhof Travemünde. Im Westen gehören alle Wohngebiete bis zur Rückseite der Gewerbeflächen entlang des Gneversdorfer Wegs bzw. der B 75 einschließlich der Reihenhausreihe südlich der Straße Moorredder zum Geltungsbereich. Im Norden gehören die Wohngebiete nördlich der Straße Moorredder zum Geltungsbereich bis zum Park bzw. bis zur Nordgrenze des Reihenhaus-Wohngebiets um die Schwedenstraße und der Südgrenze des Kleingartenvereins Travemünde. Die östliche Begrenzung wird durch die landwirtschaftlichen Flächen südlich der Straße Moorredder an der ehemaligen Bahntrasse bzw. durch diese gebildet.

Bebauungsplan 32.42.00 – Steenkamp / Strandweg –

Der ca. 33 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans 32.42.00 umfasst die Wohngebiete nordwestlich von Kurpark, Godewindpark und Kaiserstraße. Das Plangebiet schließt im Westen an den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans 32.41.00 und im Norden an den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 32.26.00 – Helldahl / Leegerwall – an. Außerdem schließt es den Bebauungsplan 32.13.00 teilweise ein.

Das Plangebiet wird im Westen von der ehemaligen Bahntrasse begrenzt, im Norden grenzt er an das Baugebiet Distelkrog und umfasst die großen Zeilenhauswohngebiete um den Steenkamp. Weiter wird er im Norden durch die Grünanlagen der Schule am Meer begrenzt sowie die Scheteligstraße, Leegerwall und den Strandweg. Im Osten bildet die hintere Grundstücksgrenze der ersten bzw. zweiten Baureihe der Kaiserstraße sowie der Godewindpark die Grenze. Im Süden umfasst er die nördlichen Neubaugebiete des Blocks Fehlingstraße / Steenkamp / Am Fahrenberg / Godewind und führt entlang der hinteren Grenze der Bebauung an der Fehlingstraße bis zur Bahntrasse.

Bebauungsplan 33.10.00 – Mecklenburger Landstraße / Kohlenhof –

Der ca. 19 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans 33.10.00 umfasst die auf der Halbinsel Priwall gelegenen Wohngebiete beiderseits der Mecklenburger Landstraße. Das Plangebiet schließt den Bebauungsplan 33.36.01 teilweise ein sowie kleine Teilbereiche der Bebauungspläne 33.05.00, 33.06.00 und 33.37.00-I.

Es wird im Norden weitgehend von der Mecklenburger Landstraße begrenzt. Ausnahme sind das Wohngebiet um den Kohlenhof sowie die Grundstücke Mecklenburger Landstraße 37, 41-47 und 61, die auch zum Geltungsbereich gehören. Im Osten erfolgt dir Begrenzung durch die Seniorenwohnanlage an der Priwallfähre, im Westen vom Campingplatz an der Mecklenburger Landstraße und im westlichen Teil der Südgrenze im Wesentlichen von der freien Landschaft. Ausgenommen ist hier der Reiterhof am Fliegerweg. Der östliche Teil der Südgrenze wird weitgehend von der Wiekstraße gebildet bzw. von den letzten Baugrundstücken am Ende des Pötenitzer Wegs. Die einzelne Reihenhauszeile südlich des Westendes der Wiekstraße gehört ebenfalls zum Geltungsbereich.

Die detaillierte Abgrenzung der jeweiligen Geltungsbereiche zeigen die Übersichtspläne.

siehe Anlage

Übersichtsplan B-Pläne 32.40.00, 32.41.00 und 32.42.00

Übersichtsplan B-Plan 33.10.00

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Zur Sicherung der Wohnfunktion der überplanten Wohngebiete sollen mit der Aufstellung der Bebauungspläne vor allem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen weitgehenden Ausschluss neuer Ferienwohnungen im Gebäudebestand wie im Neubau geschaffen werden. Darüber hinaus soll die neue Nutzung von Wohnungen und bestehenden Ferienwohnungen als Nebenwohnungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt werden.

Die überplanten bestehenden Bebauungspläne bzw. deren entsprechende Teilbereiche sollen um Festsetzungen zur Steuerung von Ferien- bzw. Nebenwohnungen ergänzt werden bzw. deren vorhandene Festsetzungen zur Steuerung von Ferienwohnungen entsprechend angepasst werden.

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 14.03.2022 bis einschließlich 28.03.2022 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständiger Sachbearbeiter Tel.: 0451-122 6131 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht auch dann, wenn die Räume der Verwaltung aufgrund der Corona-Pandemie ansonsten geschlossen sind.

Bitte beachten sie die jeweils gültige Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein und die Allgemeinverfügungen der Hansestadt Lübeck. Diese können Sie auf Internetseite unter https://www.luebeck.de nachlesen. Dort finden Sie die aktuellen Informationen zum Coronavirus.

Der Publikumsverkehr wird zurzeit durch die Anwendung der 3 G-Regelung eingeschränkt. Der Zutritt zu unserem Dienstgebäude ist Ihnen somit nur gestattet, wenn Sie geimpft, genesen oder getestet sind. Der entsprechende Nachweis muss vorgelegt werden und wird in Verbindung mit einer Identitätsprüfung anhand eines Lichtbildausweises geprüft.

Beim Betreten und für die Dauer des Aufenthalts im Verwaltungsgebäude gilt die Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nase-Bedeckung in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein.

Eine öffentliche Erörterungsveranstaltung kann aufgrund der Corona – Pandemie nicht stattfinden.

Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

 

Lübeck, 04.03.2022                                                    

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    06.03.2022
Anlagen