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Bekanntgabe einer Widmungsverfügung; hier: Parkplatz an der Kantstraße in Höhe Maybachstraße

Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

 

 

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, hat am 27.Februar.2014 folgende Widmungsverfügung erlassen:

            Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-  Holstein in der
            Fassung der Bekanntmachung vom 25.November.2003 (GVOBl.-SH S. 631)  werden in Ausführung des
            Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom  30.Januar.2014 nachstehende
            Verkehrsflächen gewidmet:

 

Stadtteil: St. Gertrud

Gemarkung: St. Gertrud

Flur:

Flurstück:

Parkplatz an der Kantstraße in Höhe Maybachstraße

12

4/341

 

            Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4c StrWG als Sonstige
            öffentliche Straße - Parkplatz.

 

        2. Rechtsbehelfsbelehrung

            Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines
            Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle –
            Hansestadt Lübeck, Der Bürgermeister, Fachbereich 5 Planen und Bauen, Bereich 660 Stadtgrün und
            Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch erhoben werden.

 

  1. Die Widmungsverfügung und deren Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der
    Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

                           Montags bis Mittwochs jeweils von 8 bis 16 Uhr,

                           Donnerstags von 8 bis 18 Uhr,

                           Freitags von 8 bis 12 Uhr

              eingesehen werden.

 

 

Lübeck, den 27.02.2014

gez. Saxe                                Siegel

Hansestadt Lübeck

Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    11.03.2014