Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig- Holstein in der
Fassung der Bekanntmachung vom 25.November.2003 (GVOBl.-SH S. 631) werden in Ausführung des
Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 30.Januar.2014 nachstehende
Verkehrsflächen gewidmet:
Stadtteil: St. Gertrud Gemarkung: St. Gertrud |
Flur: |
Flurstück: |
Parkplatz an der Kantstraße in Höhe Maybachstraße |
12 |
4/341 |
Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4c StrWG als Sonstige
öffentliche Straße - Parkplatz.
2. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle –
Hansestadt Lübeck, Der Bürgermeister, Fachbereich 5 Planen und Bauen, Bereich 660 Stadtgrün und
Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch erhoben werden.
Montags bis Mittwochs jeweils von 8 bis 16 Uhr,
Donnerstags von 8 bis 18 Uhr,
Freitags von 8 bis 12 Uhr
eingesehen werden.
Lübeck, den 27.02.2014
gez. Saxe Siegel
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister