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HAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK für das Haushaltsjahr 2014

HAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK

für das Haushaltsjahr 2014

 

Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft

vom 28.11.2013 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

 

1.

         im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

644.744.800

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

715.910.300

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  71.165.500

EUR

 

 

 

 

2.

         im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

633.548.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

673.891.800

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  57.763.800

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  91.440.100

 

EUR

 

 

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

  33.270.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  38.497.100

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

550.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.196,42

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

          1.         Grundsteuer

                     a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)               400 %

                     b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                              500 %

          2.         Gewerbesteuer                                                                                                       430 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

 

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2014/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.930.500

 

 

die Aufwendungen auf

24.807.600

 

 

der Jahresverlust auf

     877.100

 

 

 

 

2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     220.000

 

 

die Ausgaben auf

     220.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.200.000

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 04.03.2014 für das Haushaltsjahr 2014 mit der Beschränkung

 

          des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und

          Investitionsförderungsmaßnahmen von                                                           33.270.300 €

 

und

 

          eines Teilbetrages der Verpflichtungsermächtigungen von                          33.000.000 €

 

erteilt.

 

Lübeck, 06.03.2014

Der Bürgermeister

 

Bekanntmachung

Die vorstehende Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jede/r kann während der üblichen Servicezeiten im Bereich Haushalt und Steuerung, Fleischhauerstraße 20, 23552 Lübeck, Einsicht nehmen.

 

Lübeck 06.03.2014

Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    18.03.2014