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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung von Jahresabschlüssen der Hansestadt Lübeck und ihrer Stiftungen

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung von Jahresabschlüssen der 
Hansestadt Lübeck und ihrer Stiftungen

hier: öffentliche Auslegung der

               + Jahresabschlüsse 2015 bis 2018 der „Westerauer Stiftung“

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 27.01.2022 die oben aufgeführten Jahresabschlüsse beschlossen und somit festgestellt.

Die jeweiligen Bilanzen mit Anhang, Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und Feststellungsbeschluss der Lübecker Bürgerschaft darüber sind gem. § 92 Abs. 4 GO örtlich bekannt zu machen.

Die Jahresabschluss-Beschlussvorlagen sind im Politik-Informationssystem Lübeck online frei aufrufbar unter

https://www.luebeck.de/de/rathaus/politik/pil/index.html - „Recherche“ - Suchbegriff „Jahresabschluss“.

Die Jahresabschlüsse der Hansestadt Lübeck selbst sind zudem mit allen Anlagen frei verfügbar abrufbar unter:

https://www.luebeck.de/de/rathaus/verwaltung/finanzen/index.html

Die öffentliche Auslegung in Papierform erfolgt für die Dauer von 1 Monat (vom 11.02.2022 bis 11.03.2022) im Dienstgebäudes des Bereichs „Haushalt und Steuerung“, Mengstrasse 16.

Die Einsichtnahme ist dort aber – und vorbehaltlich coronabedingter Einschränkungen - nur nach telefonischer Termin-Absprache unter Tel.Nr.: 0451/122 2060 möglich.

 

Lübeck, am 08.02.2022

Gez.

Jan Lindenau
Bürgermeister

 

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    08.02.2022