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HAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund des §§77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.09.2021 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Jahr 2022 wird

1. im Ergebnisplan mit

der Gesamtbetrag der Erträge auf 954.287.200
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 963.091.200
einem Jahresfehlbetrag von -8.804.000

2. im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf

909.941.300

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf

888.106.600

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

142.901.600

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

175.206.000

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen

85.847.900 Euro
2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

66.725.200 Euro
3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

375.000.000 Euro
4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

3.949,75


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400%

 

b) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer B) 500%

 

2. Gewerbesteuer 450%

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung gemäß § 82 Abs. 1 oder §84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 Euro. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

§ 5

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2022 auf 50 Mio. Euro
festgesetzt.
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Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 26.01.2022 für das Haushaltsjahr 2022 für einen Teilbetrag der Kredite für
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen von 83.000.000 EUR
und den vollständigen Betrag der Verpflichtungsermächtigungen von 66.725.200 EUR
erteilt.

Lübeck, 31.01.2022

gez.
Jan Lindenau
Bürgermeister

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  • Veröffentlicht am:
    31.01.2022