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Amtliche Bekanntmachung der Hansestadt Lübeck

 Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Überwachungszone zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Hausgeflügel und anderen gehaltenen Vögeln

Aufgrund des Artikels 55 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang XI der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 in Verbindung mit § 117 Absatz 1 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein wird

die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 30.12.2021 hiermit aufgehoben.

Diese Allgemeinverfügung tritt am 30.01.2022 in Kraft.

Begründung:

Am 30.12.2021 wurde der Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) in einem Hausgeflügelbestand in der Gemeinde Niendorf im Kreis Nordwestmecklenburg amtlich festgestellt.

Daraufhin wurde mit der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Überwachungszone zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Hausgeflügel und anderen gehaltenen Vögeln vom 30.12.2021 zur Bekämpfung der Geflügelpest in Schlutup und in St. Hubertus eine Schutzzone (Überwachungszone) gemäß Artikel 21 Abs.1 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 und § 27 Abs.1 der Geflügelpest-Verordnung i.V.m. § 1 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes eingerichtet.

Nunmehr liegen die gesetzlichen Voraussetzungen des Artikels 55 in Verbindung mit Anhang XI der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 zur Aufhebung der Überwachungszone und der darin geltenden Schutzmaßregeln vor. Demgemäß hebe ich die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 30.12.2021 mit Wirkung ab Sonntag, den 30.01.2022 auf.

Hinweis:
Die Vorschriften der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und anderen gehaltenen Vögeln sowie das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest an die Geflügelhalter der Hansestadt Lübeck vom 30.12.2021 bleiben unberührt und gelten bis auf Weiteres.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Hansestadt Lübeck -Der Bürgermeister, Bereich UNV, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Carl-Gauß-Str. 9, 23562 Lübeck oder durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Abs. 5 DE-Mail-Gesetz an info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de erhoben werden.

Lübeck, den 28.01.2022

Hansestadt Lübeck – Der Bürgermeister
Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Im Auftrag
gez. Dr. Tischbirek, ltd. Amtstierärztin

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    31.01.2022
  • Ablauf der Bekanntmachung am:
    31.12.9999