hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 07.43.00–
Heiweg / Heidenkoppel – nach § 3 (2) BauGB
Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 17.03.2014 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 07.43.00 – Heiweg / Heidenkoppel – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 02.04.2014 bis einschließlich 07.05.2014 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.
Ferner liegt der Bericht zur Prüfung der im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus.
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 07.43.00 - Heiweg / Heidenkoppel liegt im Stadtteil St. Gertrud, Stadtbezirk Marli-Brandenbaum. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 38/181 und 38/182, 110/14 tlw. (Straßengrundstück) sowie 44/44 und 44/49 der Gemarkung Schlutup. Flur 12.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
(siehe Anlage unten)
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung mit Wohngebäuden geschaffen werden.
Lübeck, 18.03.2014 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung