Öffentliche Bekanntmachung
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz 24106 Kiel, 19. Dezember 2021
und Dienstleistungen der Bundeswehr Feldstraße 234
Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel
- Schutzbereichbehörde -
I. Bundesministerium der Verteidigung Bonn, 15. Dezember 2021
Anordnung
Aufhebung einer Schutzbereichsanordnung
Mit Anordnung vom 8. März 2007 – BMVg - WV III 7 - Anordnung-Nr.: I/Wüst/1 - wurde letztmalig ein Gebiet
in der Stadt Lübeck (kreisfrei)
und den Gemeinden Mönkhagen und Heilshoop
Landkreis Stormarn, Land Schleswig-Holstein
zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Wüstenei erklärt.
Diese Anordnung wird aufgrund des § 2 Abs. 5 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956
(BGBl.I, S. 899), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr vom 13. Mai 2015 (BGBl. I, S. 706) mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem
Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein,
Brockdorff-Rantzau-Straße 13,
24837 Schleswig
erhoben werden.
Im Auftrag
gez.
Weber
II. Die öffentliche Bekanntmachung der – Wehrbereichsverwaltung Nord Außenstelle Kiel - Schutzbereichbehörde - vom 10. April 2007 verliert mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit.