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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des B-Plans 03.02.00 – Fackenburger Allee / Stadtgraben / Teilbereich II

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der erneuten öffentliche Auslegung gemäß § 4 a (3) BauGB des Entwurfes des
            Bebauungsplanes 03.02.00 – Fackenburger Allee / Stadtgraben / Teilbereich II

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 07.04.2014 die erneute (verkürzte) öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes des Bebauungsplanes 03.02.00 – Fackenburger Allee / Stadtgraben / Teilbereich II gemäß § 4a (3) BauGB beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

 

Gem. § 4a (3) BauGB wird darauf hingewiesen, dass die erneute öffentliche Auslegung zeitlich verkürzt durchgeführt wird und Stellungnahmen nur zu den durchgeführten Änderungen / Ergänzungen abgegeben werden können.

 

Der vom Bauausschuss gebilligte geänderten Entwurf des Bebauungsplanes 03.02.00 – Fackenburger Allee / Stadtgraben / Teilbereich II – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B – und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 23.04.2014 bis einschließlich 09.05.2014 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.  

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können ergänzend auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

Während der erneuten verkürzten Auslegung kann die Öffentlichkeit die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen zu den durchgeführten Änderungen/Ergänzungen schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Lorenz Süd und umfasst eine Fläche von ca. 1,4 ha. Er wird durch die Fackenburger Allee, den Stadtgraben, den Lindenplatz und die Werner-Kock-Straße begrenzt.

 

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan:

(siehe Anlage unten)

 

 

 

 

Durch den Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gemischte Nutzung aus Büros, Dienstleistungen, nicht störendes Gewerbe und Wohnen, insbesondere in dem nachgefragten Segment „Wohnen am Wasser“ geschaffen werden.

 

Nach der 1. öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans wurden folgende Änderungen / Ergänzungen vorgenommen:

  • die Angabe über die zulässige Geschossigkeit wurde herausgenommen,
  • die textlichen Festsetzungen wurden unter Nr. 4.4  hinsichtlich der Nutzung von erneuerbaren Energien und Kraft- / Wärme-Koppelung ergänzt.

 

 

Lübeck, 10.04.2014                                                                     Hansestadt Lübeck
                                                                                                         Der Bürgermeister
                                                                                                         Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                         Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    15.04.2014
Anlagen