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Bebauungsplan 21.08.00 – Moisling Süd / Infrastruktur Bahnhaltepunkt

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bebauungsplan 21.08.00 – Moisling Süd / Infrastruktur Bahnhaltepunkt – und die zugehörige 141. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)

hier:    1. Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
            2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 17.01.2022 bis einschließlich 28.01.2022

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 20.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans 21.08.00 – Moisling Süd / Infrastruktur Bahnhaltepunkt – sowie die Einleitung des Verfahrens zur zugehörigen 141. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Moisling, Stadtbezirk Alt-Moisling / Genin östlich des Oberbüssauer Weges und südlich der Bahnstrecke Hamburg – Lübeck. Der zu überplanende Bereich umfasst die Flächen, die für die zukünftige Erschließungsinfrastruktur auf der Südseite des Bahnhaltepunkts Moisling erforderlich sein werden.

Begrenzt wird das ca. 3,0 ha große Plangebiet:

  • im Westen durch den Oberbüssauer Weg,
  • im Norden durch die Gleisanlagen der Bahnstrecke Hamburg - Lübeck sowie
  • im Süden durch bestehende Gehölzstrukturen.

Östlich verläuft die Abgrenzung des Plangebietes als gedachte Linie in Verlängerung des in nordsüdliche Richtung verlaufenden Gehölzstreifens und in Abgrenzung der landwirtschaftlichen Fläche zum südlich angrenzenden Naturraum.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan

siehe Anlage

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der notwendigen Erschließungsanlagen wie beispielsweise der Erschließungsstraße, Bushaltestellen und einer P&R-Anlage mit ca. 100 Parklätzen auf der Südseite geschaffen werden 

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 17.01.2022 bis einschließlich 28.01.2022 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6126 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht auch dann, wenn die Räume der Verwaltung aufgrund der Corona-Pandemie ansonsten geschlossen sind.

Der Publikumsverkehr wird durch die Anwendung der 3 G-Regelung eingeschränkt. Der Zutritt zu unserem Dienstgebäude ist Ihnen somit nur gestattet, wenn Sie geimpft, genesen oder getestet sind. Der entsprechende Nachweis muss vorgelegt werden und wird in Verbindung mit einer Identitätsprüfung anhand eines Lichtbildausweises geprüft.

Beim Betreten und für die Dauer des Aufenthalts im Verwaltungsgebäude gilt die Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nase-Bedeckung in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein (z.B. medizinische OP-Maske oder eine Maske des Standards FFP2, FFP3, N95, P2, KF94, DS2 oder KN95).

Eine öffentliche Erörterungsveranstaltung kann aufgrund der Corona – Pandemie nicht stattfinden.

Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Lübeck, 07.01.2022                                                     Hansestadt Lübeck
                                                                                     Der Bürgermeister
                                                                                     Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                     Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    08.01.2022