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Satzung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte

Satzung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Erhebung
von Verwaltungsgebühren für die Leistungen des Gutachterausschusses für
Grundstückswerte in der Hansestadt Lübeck vom 21.12.2021

  1. Die Geltungsdauer der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte vom 13.07.2001 geändert durch Satzung vom 08.12.2015 wird über den 30.12.2020 hinaus verlängert.
  2. Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.

Die Gebührenschuldner dürfen aufgrund dieser Satzung nicht ungünstiger gestellt werden als nach den bisherigen Satzungsregelungen.

Bestandskräftige Bescheide werden von der Rückwirkung der Satzung nicht erfasst.

 

Ausgefertigt,

Lübeck, den 21.12.2021

gez.

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    22.12.2021