Satzung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Erhebung
von Verwaltungsgebühren für die Leistungen des Gutachterausschusses für
Grundstückswerte in der Hansestadt Lübeck vom 21.12.2021
Die Gebührenschuldner dürfen aufgrund dieser Satzung nicht ungünstiger gestellt werden als nach den bisherigen Satzungsregelungen.
Bestandskräftige Bescheide werden von der Rückwirkung der Satzung nicht erfasst.
Ausgefertigt,
Lübeck, den 21.12.2021
gez.
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister