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Bekanntmachung gemäß § 14 Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes, Jahresabschluss des Eigenbetriebs Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2020

Bekanntmachung gemäß § 14 Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes           

Jahresabschluss des Eigenbetriebs Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2020 

Im Auftrage des Landesrechnungshofs Schleswig – Holstein hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FIDES Treuhand GmbH & Co. KG, Hamburg, den Jahresabschluss 2020 des Kurbetriebs Travemünde, der mit einer Bilanzsumme von 11.764.760,61 Euro und einem Jahresverlust 1.000.000,00 Euro schließt, geprüft und dafür folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: 

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An den Kurbetrieb Travemünde, Lübeck‑Travemünde
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahres­abschluss des Eigenbetriebs Kurbetrieb Travemünde, Lübeck‑Travemünde, ‑ bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn‑ und Verlust­rechnung für das Geschäfts­jahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, ein­schließ­lich der Dar­stellung der Bilanzierungs‑ und Bewertungs­methoden ‑ geprüft.  Darüber hinaus haben wir den Lage­bericht des Eigenbetriebs Kurbetrieb Travemünde, Lübeck‑Travemünde, für das Geschäfts­jahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahres­abschluss in allen wesent­lichen Belangen den deutschen, für Kapital­gesell­schaften geltenden handels­recht­lichen Vorschriften und vermittelt unter Beach­tung der deutschen Grund­sätze ordnungs­mäßiger Buch­führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑ und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und
  • vermittelt der beigefügte Lage­bericht ins­gesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesent­lichen Belangen steht dieser Lage­bericht in Einklang mit dem Jahres­abschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahres­abschlusses und des Lage­berichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahres­abschlusses und des Lage­berichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grund­sätzen ist im Abschnitt ''Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres­abschlusses und des Lage­berichts'' unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahres­abschluss und zum Lage­bericht zu dienen.

Sachverhalte von grundlegender Bedeutung

Ohne unsere obige Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen des Kurdirektors im Lagebericht hin, wonach sich voraussichtlich auch in den kommenden Geschäftsjahren negative Ergebnisse ergeben werden, die von der Hansestadt Lübeck grundsätzlich ausgeglichen werden müssen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahres­abschluss und den Lage­bericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahres­abschlusses, der den deutschen, für Kapital­gesellschaften geltenden handels­rechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahres­abschluss unter Beachtung der deutschen Grund­sätze ordnungs­mäßiger Buch­führung ein den tatsäch­lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Überein­stimmung mit den deutschen Grund­sätzen ordnungs­mäßiger Buch­führung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahres­abschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen ‑ beabsichtigten oder unbeabsichtigten ‑ falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahres­abschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder recht­liche Gegeben­heiten entgegen­stehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lage­berichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahres­abschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lage­berichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lage­bericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres­abschlusses und des Lage­berichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahres­abschluss als Ganzes frei von wesentlichen ‑ beabsichtigten oder unbeabsichtigten ‑ falschen Darstellungen ist, und ob der Lage­bericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesent­lichen Belangen mit dem Jahres­abschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkennt­nissen in Einklang steht, den deutschen gesetz­lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick­lung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahres­abschluss und zum Lage­bericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahres­abschlusses und Lage­berichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher ‑ beabsichtigter oder unbeabsichtigter ‑ falscher Darstellungen im Jahres­abschluss und im Lage­bericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahres­abschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lage­berichts relevanten Vorkeh­rungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahres­abschluss und im Lage­bericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahres­abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahres­abschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahres­abschluss unter Beachtung der deutschen Grund­sätze ordnungs­mäßiger Buch­führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des Lage­berichts mit dem Jahres­abschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lage­bericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs im Sinne von § 53 Absatz 1 Nr. 2 HGrG

Durch § 13 des Gesetzes über die überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften und die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe (Kommunalprüfungsgesetz Schleswig‑Holstein) wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckte sich daher auch auf die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs im Sinne von § 53 Absatz 1 Nr. 2 HGrG.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. Allerdings wird der Kurbetrieb auch zukünftig auf jährliche Zuschüsse zum Verlustausgleich angewiesen sein.

 

Hamburg, den 06. September 2021

FIDES Kemsat
Zweigniederlassung der
FIDES Treuhand GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

 

(Dr. Niemann)

Wirtschaftsprüfer

 

 

 

ppa.

(Ottinger)

Wirtschaftsprüferin

 

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschloss in ihrer  28. Sitzung am 25.11.2021:

  1. Der Jahresabschluss des Kurbetriebs Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2020 wird festgestellt:

      Es betragen

      die Bilanzsumme                                                                         11.764.760,61 Euro

      die Erträge                                                                                     3.338.457,62 Euro

      die Aufwendungen                                                                         4.338.457,62 Euro

      der Jahresverlust                                                                          -1.000.000,00 Euro

  1. Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 1.000.000,00 Euro ist aus dem Haushalt der Hansestadt Lübeck auszugleichen.
  1. Der freien allgemeinen Rücklage wird ein Betrag in Höhe von 39.935,81 Euro entnommen.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind ab dem 3. Januar 2022 für sieben Tage in den Räumen

des Kurbetriebs Travemünde, Kirchenstraße 3 - 5 in 23570 Lübeck – Travemünde öffentlich ausgelegt.

Öffnungszeiten:  Montag bis Freitag von  9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.00 Uhr.

 

Lübeck, den 13. Dezember 2021

Kurbetrieb Travemünde

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    13.12.2021