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Bebauungsplan 15.04.00 – Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 –

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 15.04.00 – Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 –

und zugehörige 128. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)

hier:  Änderung der Geltungsbereiche und Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 20.12.2021 bis einschließlich 21.01.2022

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 06.12.2021 eine Änderung der Geltungsbereiche und die öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplans 15.04.00 – Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 – und der zugehörigen 128. Änderung des FNP gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die räumlichen Geltungsbereiche liegen im Stadtteil St. Jürgen, Stadtbezirke Niederbüssau und Vorrade.

Begrenzt wird das Plangebiet

  • im Nordosten durch Feldfluren südlich der Bundesautobahn A 20,
  • im Osten durch den Glindbruchgraben,
  • im Süden durch die Straße Raabrede,
  • im Südwesten durch Feldfluren zwischen der Kronsforder Landstraße und der Straße Raabrede sowie
  • im Nordwesten durch die Kronsforder Landstraße.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 15.04.00 bezieht zusätzlich die Straße Raabrede und einen weiteren Abschnitt der Kronsforder Landstraße im Südwesten mit ein.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs weicht von der Abgrenzung zum Aufstellungsbeschluss ab. Das Plangebiet umfasst nunmehr nur die Teilflächen südöstlich der Kronsforder Landstraße. Im Norden bleibt es hinter der ursprünglichen Abgrenzung zurück, um die nahe zur Autobahn gelegenen Ausgleichs- und Ackerflächen zu erhalten. Im Süden erstreckt sich das Plangebiet über die ursprüngliche Abgrenzung hinaus bis zur Straße Raabrede, um hier Gewerbe- und Ausgleichsflächen zu entwickeln und die Erschließung neu zu ordnen.

Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan:
siehe Anlage

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 15.04.00 – Kronsforder Landstraße südl. BAB 20 – und der 128. Änderung des Flächennutzungsplans sollen im Wesentlichen die planungs-rechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebiets geschaffen werden.

Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 20.12.2021 bis einschließlich 21.01.2022. In dieser Zeit liegen die Entwürfe des Bebauungsplans 15.04.00 und der zugehörigen 128. Änderung des Flächennutzungsplans, die dazugehörigen Begründungen sowie die zu den Bauleitplänen vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen öffentlich aus.

Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6115 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht auch dann, wenn die Räume der Verwaltung aufgrund der Corona-Pandemie ansonsten geschlossen sind.

Der Publikumsverkehr wird durch die Anwendung der 3 G-Regelung eingeschränkt. Der Zutritt zu unserem Dienstgebäude ist Ihnen somit nur gestattet, wenn Sie geimpft, genesen oder getestet sind. Der entsprechende Nachweis muss vorgelegt werden und wird in Verbindung mit einer Identitätsprüfung anhand eines Lichtbildausweises geprüft.

Beim Betreten und für die Dauer des Aufenthalts im Verwaltungsgebäude gilt die Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nase-Bedeckung in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein (z.B. medizinische OP-Maske oder eine Maske des Standards FFP2, FFP3, N95, P2, KF94, DS2 oder KN95).

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form der Umweltberichte zu den Bauleitplänen (jeweils Kapitel 6 der Begründung), als Fachgutachten sowie als Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:

  • Schutzgut Mensch, einschließlich menschlicher Gesundheit:

Verkehrsuntersuchung mit Prognosen der zukünftigen Verkehrsentwicklung im Plangebiet und im bestehenden Verkehrsnetz inkl. Aufzeigen der erforderlichen Umbaumaßnahmen im bestehenden Verkehrsnetz;
Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung und Bewertung der Lärmbelastungen durch Gewerbe- und Verkehrslärm auf die geplanten Nutzungen sowie auf die bestehenden Nutzungen in der Umgebung;
Geruchstechnische Untersuchung zur Ermittlung und Bewertung der Vorbelastung durch landwirtschaftliche Betriebe, die Deponie, das Abfallaufbereitungszentrum sowie das Biomassewerk;
Stellungnahmen zur Verkehrsplanung und der verkehrlichen Auswirkungen, zu Lärmbelastungen, zur ÖPNV-Anbindung, zum Fuß- und Radwegenetz sowie zum Immissionsschutz.

  • Schutzgüter Pflanzen und Tiere/ biologische Vielfalt:

Kartierungen und Bestandsaufnahmen der vorkommenden Fauna, Biotop- und Nutzungstypen;
Artenschutzprüfung mit Beschreibung der voraussichtlichen Auswirkungen auf die vorkommenden Arten durch die Planung inkl. eines Konzeptes zur artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahme für die Feldlerche;
Baumgutachten zu den Bäumen in einem Reihenbestand aus Pappeln;
Untersuchung zur Bewertung der Auswirkungen einer Rückhaltung von Oberflächenwasser aus dem Plangebiet in der Glindbruchniederung, insbesondere für die Funktion als Ausgleichsfläche;

Beschreibung der Ausgangssituation sowie der voraussichtlichen Veränderungen durch die Planung sowie Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie Maßnahmen zum naturschutzfachlichen Ausgleich;

Stellungnahmen zum Artenschutz, zu umgebenden Biotopverbundachsen und bestehenden Ausgleichsflächen entlang der Autobahn, zum Baum- und Knickschutz sowie zu Baumpflanzungen.

  • Schutzgüter Boden und Wasser:

Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes;
Darstellung der voraussichtlichen Veränderungen durch die Neubebauung und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser;
Geotechnische Untersuchung zur Baugrundbeurteilung mit Gründungsempfehlungen;
Bodenmanagementkonzept im Rahmen des vorsorglichen Bodenschutzes;
Wasserwirtschaftliches Gutachten mit Regenwasserbewirtschaftungskonzept und beispielhaften Berechnungen zur Entwässerung der Grundstücke;
Untersuchung zur Bewertung der Auswirkungen einer Einleitung von Oberflächenwasser aus dem Plangebiet in die Glindbruchniederung;
Stellungnahmen zur Versiegelung des Bodens, zur Ableitung und Rückhaltung von Niederschlagswasser sowie zur Einleitung in den Glindbruchgraben, zum Grundwasserschutz und zur Durchörterung bindiger Bodenschichten, zur Schmutzwasserentsorgung und zur Geothermie sowie zum Altlastenverdacht.

  • Schutzgüter Klima und Luft:

Beschreibung der klimatischen Ausgangssituation und der Auswirkungen der Planung und Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung sowie zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft;
Konzeptionelle Untersuchungen zur Energieversorgung;
Stellungnahmen zur Energieversorgung, zur Dachbegrünung, zum Klimaschutz, zum Luftaustausch und zu Emissionen.

  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

Geophysikalische Prospektion zur Ermittlung archäologischer Kulturgüter;
Beschreibung der Ausgangssituation und der Auswirkungen der Planung auf bestehende Sichtbeziehungen zum UNESCO Welterbe „Lübecker Altstadt“, Sichtachsenstudie;
Stellungnahmen zur archäologischen Prospektion und zur Kulturlandschaft.

  • Schutzgut Landschaftsbild/Erholung:

Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes, Darstellung der voraussichtlichen Veränderungen durch die Neubebauung und der Maßnahmen zur Vermeidung Minderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild/Erholung;
Stellungnahmen zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild und umgebende Landschaftsschutzgebiete, zu Darstellungen des Landschaftsplans, zur Erholungsfunktion der Fuß- und Radwegverbindungen.

  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern:

Aussagen hierzu sind dem Umweltbericht zu entnehmen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail) oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Für die Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass anerkannte Naturschutzverbände und sonstige Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen sind, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Lübeck, 10.12.2021                                                      Hansestadt Lübeck
                                                                                     Der Bürgermeister
                                                                                     Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                     Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    11.12.2021
  • Ablauf der Bekanntmachung am:
    31.12.9999
Anlagen