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Bebauungsplan 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel –

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel –
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 18.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel – im Verfahren nach § 13 b BauGB beschlossen. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB soll nicht durchgeführt werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplans 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel – liegt im Stadtteil Lübeck-Moisling, Ortsteil Niendorf / Moorgarten, südöstlich der Grundstücke Niendorfer Haupt-straße 93b bis 97a zwischen den Straßen Holzkoppel und Hellkamp.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan
siehe Anlage

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines Wohngebiets zur Bebauung mit Doppelhäusern, Reihenhäusern und freistehenden Einzelhäusern geschaffen werden.

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 06.12.2021 bis einschließlich 21.12.2021 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter:
    luebeck.de/bebauungsplaene
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6154 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht auch dann, wenn die Räume der Verwaltung aufgrund der Corona-Pandemie ansonsten geschlossen sind.

Beim Betreten und für die Dauer des Aufenthalts im Verwaltungsgebäude gilt die Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nase-Bedeckung in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein (z.B. medizinische OP-Maske oder eine Maske des Standards FFP2, FFP3, N95, P2, KF94, DS2 oder KN95)

Eine öffentliche Erörterungsveranstaltung kann aufgrund der Corona – Pandemie nicht stattfinden.

Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Lübeck, 03.12.2021                                                   

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    05.12.2021
  • Ablauf der Bekanntmachung am:
    31.12.9999
Anlagen