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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung von Jahresabschlüssen der Hansestadt Lübeck und ihrer Stiftungen

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung von Jahresabschlüssen der
Hansestadt Lübeck und ihrer Stiftungen

hier: öffentliche Auslegung des

               + Jahresabschluss 31.12.2014 der „Westerauer Stiftung“

               + Jahresabschluss 31.12.2019 der „Hansestadt Lübeck“

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 25.11.2021 die oben aufgeführten Jahresabschlüsse beschlossen und somit festgestellt.

Die jeweiligen Bilanzen mit Anhang, Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und Feststellungsbeschluss der Lübecker Bürgerschaft darüber sind gem. § 92 Abs. 4 GO örtlich bekannt zu machen.

Die Jahresabschluss-Beschlussvorlagen sind im Politik-Informationssystem Lübeck online frei aufrufbar unter

https://www.luebeck.de/de/rathaus/politik/pil/bi/yw010.asp - „Recherche“ - Suchbegriff „Jahresabschluss“.

Die Jahresabschlüsse der Hansestadt Lübeck selbst sind zudem mit allen Anlagen frei verfügbar abrufbar unter:

https://www.luebeck.de/de/rathaus/verwaltung/finanzen/jahresabschluesse.html

Die öffentliche Auslegung in Papierform erfolgt für die Dauer von 1 Monat (vom 01.12.2021 bis 07.01.2022) im Dienstgebäudes des Bereichs „Haushalt und Steuerung“, Mengstrasse 16.

Die Einsichtnahme ist dort aber – und vorbehaltlich coronabedingter Einschränkungen - nur nach telefonischer Termin-Absprache unter Tel.Nr.: 0451/122 2060 möglich.

 

Gez.

Jan Lindenau

Bürgermeister

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    29.11.2021