Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 26.05.00 – Ehemaliger Bahnhof Schlutup / Konradstraße –
hier: 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 13 b Baugesetzbuch (BauGB)
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 01.11.2021 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 26.05.00 – Ehemaliger Bahnhof Schlutup / Konradstraße – als qualifizierter Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans 26.05.00 – Ehemaliger Bahnhof Schlutup / Konradstraße - liegt im Stadtteil Schlutup.
Begrenzt wird das ca. 2 ha große Plangebiet
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
Übersichtsplan
siehe Anlage
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets auf ehemaligen Bahnflächen in Schlutup geschaffen werden.
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 29.11.2021 bis einschließlich 13.12.2021 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zu Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:
Eine öffentliche Erörterungsveranstaltung kann aufgrund der Corona – Pandemie nicht stattfinden.
Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Ju-gendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Lübeck, 23.11.2021
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung