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Bekanntmachung über die Schneebeseitigung auf den Wegen der öffentlichen Grünanlagen

Bekanntmachung

über die Schneebeseitigung auf den Wegen der öffentlichen Grünanlagen
gemäß § 3, Abs. 3 der Grünanlagensatzung vom 15.05.2018

Folgende Wege in den öffentlichen Grünanlagen werden von Schnee geräumt und bei Glatteis abgestumpft:

I. Holstentor: Treppen und Anlagenweg zum Holstentor

II. Buntekuh: Von der Ewerstraße zur Karavellenstraße mit Anschluss zur Briggstraße

III.  Mühlenteiche: Von der Wallstraße zum Mühlendamm; Vom Mühlendamm zur Musterbahn

IV. Mühlentor: Vom Mühlentorteller bis zur Bäckerstraße (Herrmann-Hesse-Weg);
Gebhardweg: Von der Mühlentorbrücke zur ehemaligen LVA;
Verbindungsweg von der Wakenitzbrücke/ Ratzeburger Allee zur Gärtnergasse

V. Hüxtertor: Von der Hüxtertorallee, Haus Nr. 2 zur Rehderbrücke und weiter bis zur Hüxtertorbrücke

VI. Lauerhof: Plattenweg vom Marliring zur Albert-Schweitzer-Straße

VII.  Burgtor: Verbindungsweg von der Burgtorbrücke zur Falkenstraße;
Von der Fährstraße zur Hubbrücke;
Vom Gustav-Radbruch-Platz zur Gertrudenstraße;
Von der Parkstraße nahe Adolfplatz zur Krügerstraße zwischen den Parkteichen (Radweg);
Von der Marlistraße durch den Dräger-Park zur Alexanderstraße

VIII. Eichholz: Verbindungsweg zwischen der Straße An den Schießständen und dem Wendehammer Guerickestraße zur Dieselstraße

IX. Hochschulstadtteil: Von der Berliner Allee bis Carlebach-Park (Grüne Fuge)

X. Städt. Friedhöfe: Hauptwege von den Eingängen zu den Kapellen und Leichenhallen der städtischen Friedhöfe Vorwerk, Burgtor und Waldhusen

Die übrigen Wege in den öffentlichen Grünanlagen werden nicht von Schnee geräumt und gegen Glatteis abgestumpft; ihr Betreten geschieht auf eigene Gefahr!

Lübeck, 04. November 2021

Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck
Bereich Stadtgrün und Verkehr

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    18.11.2021
  • Ablauf der Bekanntmachung am:
    31.12.9999