Bekanntmachung
über die Schneebeseitigung auf den Wegen der öffentlichen Grünanlagen
gemäß § 3, Abs. 3 der Grünanlagensatzung vom 15.05.2018
Folgende Wege in den öffentlichen Grünanlagen werden von Schnee geräumt und bei Glatteis abgestumpft:
I. Holstentor: Treppen und Anlagenweg zum Holstentor
II. Buntekuh: Von der Ewerstraße zur Karavellenstraße mit Anschluss zur Briggstraße
III. Mühlenteiche: Von der Wallstraße zum Mühlendamm; Vom Mühlendamm zur Musterbahn
IV. Mühlentor: Vom Mühlentorteller bis zur Bäckerstraße (Herrmann-Hesse-Weg);
Gebhardweg: Von der Mühlentorbrücke zur ehemaligen LVA;
Verbindungsweg von der Wakenitzbrücke/ Ratzeburger Allee zur Gärtnergasse
V. Hüxtertor: Von der Hüxtertorallee, Haus Nr. 2 zur Rehderbrücke und weiter bis zur Hüxtertorbrücke
VI. Lauerhof: Plattenweg vom Marliring zur Albert-Schweitzer-Straße
VII. Burgtor: Verbindungsweg von der Burgtorbrücke zur Falkenstraße;
Von der Fährstraße zur Hubbrücke;
Vom Gustav-Radbruch-Platz zur Gertrudenstraße;
Von der Parkstraße nahe Adolfplatz zur Krügerstraße zwischen den Parkteichen (Radweg);
Von der Marlistraße durch den Dräger-Park zur Alexanderstraße
VIII. Eichholz: Verbindungsweg zwischen der Straße An den Schießständen und dem Wendehammer Guerickestraße zur Dieselstraße
IX. Hochschulstadtteil: Von der Berliner Allee bis Carlebach-Park (Grüne Fuge)
X. Städt. Friedhöfe: Hauptwege von den Eingängen zu den Kapellen und Leichenhallen der städtischen Friedhöfe Vorwerk, Burgtor und Waldhusen
Die übrigen Wege in den öffentlichen Grünanlagen werden nicht von Schnee geräumt und gegen Glatteis abgestumpft; ihr Betreten geschieht auf eigene Gefahr!
Lübeck, 04. November 2021
Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck
Bereich Stadtgrün und Verkehr