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Bekanntmachung Haselmauskartierung

Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck als untere Naturschutzbehörde (UNB) hat dem Büro „Faunistica“ den Auftrag erteilt, naturschutzfachliche Daten über Vorkommen von Haselmäusen zu erheben. Die von der UNB beauftragten Mitarbeiter des o.g. Büros werden im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck in der Zeit von November bis Dezember des Jahres 2021 die notwendigen Begehungen vornehmen. Die Kartierungsarbeiten werden im Osten des Stadtgebietes im Raum Groß Steinrade und Reecke durchgeführt.

Die Beauftragten dürfen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden betreten und nach Ankündigung durch diese örtliche Bekanntmachung Bestandserhebungen vornehmen gem. § 49 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz.

Die Personen können sich als Beauftragte der unteren Naturschutzbehörde (UNB) ausweisen. In diesem Zusammenhang bittet die UNB die betroffene Bevölkerung um Verständnis und um Unterstützung bei der Durchführung der notwendigen Maßnahmen.

 

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
als untere Naturschutzbehörde

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    04.11.2021
Anlagen