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Grundbuchblatt für Grundstück Kleine Petersgrube 10

Bekanntmachung

 

Für das bislang noch nicht in einem Grundbuch eingetragene Grundstück der Gemarkung Innere Stadt

 

            Flur 63; Flurstück 8/1; Gebäude- und Freifläche, Kleine Petersgrube 10; Größe: 4 m²

 

soll jetzt ein Grundbuchblatt angelegt werden.

Das Grundstück befindet sich im Eigenbesitz der Hansestadt Lübeck. Es handelt sich um die Hoffläche zu dem Grundstück Kleine Petersgrube 10, die auch an das Grundstück Kleine Petersgrube 12 grenzt.

Es ergeht die Aufforderung an alle Personen, die Anspruch auf das Grundstück erheben, ihr Recht spätestens innerhalb von 6 Wochen vom Tage des Aushangs bei dem unterzeichneten Amtsgericht - Grundbuchamt - anzumelden und glaubhaft zu machen. Andernfalls wird ihr Recht bei der Anlegung des Grundbuchs nicht berücksichtigt.

 

Lübeck, den 14.04.2014

Amtsgericht

gez. Pries

Rechtspflegerin

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    06.05.2014