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Wahlbekanntmachung

Wahlbekanntmachung

 

Am Sonntag, dem 26. September 2021
findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr

1. Die Hansestadt Lübeck gehört zum Bundestagswahlkreis 11 und ist in 111 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 26. August bis 4. September 2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der / die Wahlberechtigte zu wählen hat.

Die 111 Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15 Uhr unter den Anschriften der Urnenwahllokale in extra Briefwahlvorstandsräumen zusammen.

Bei der Durchführung von Wahlen unter Pandemiebedingungen gilt es, die beteiligten Personen vor einer Ansteckung mit COVID-19 zu schützen und die Verbreitung des
Virus möglichst zu verhindern. Die ordnungsgemäße und rechtssichere Durchführung der Bundestagswahl am 26. September 2021 ist auch bei Einhalten von Infektionsschutzmaßnahmen zu gewährleisten.

 

2. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.

Die Wähler:innen haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Wähler:in erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jede/r Wähler:in hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber:in der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes/r Bewerbers:in einen Kreis für die Kennzeichnung,

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber:innen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Die / der Wahlberechtigte gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass sie / er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher/m Bewerber:in sie gelten soll,
und ihre / seine Zweitstimme in der Weise,
dass sie / er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom der Wahlberechtigten Person in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet werden. In der Wahlkabine darf nicht gefilmt oder fotografiert werden. Der Stimmzettel muss in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

3. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Interessierte haben Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

4. Folgende grundsätzliche Regeln zu Bekämpfung der Corona-Pandemie sind einzuhalten:

- In den Wahllokalen ist eine qualifizierte Mund- Nasen- Bedeckung zu tragen.
- Es ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Für die Stimmabgabe können eigene Stifte mit gebracht werden.
- Die vorgezeichneten Laufwege innerhalb der Wahllokale sind einzuhalten.
- Den Anweisungen des Wahlvorstandes (Hausrecht) ist Folge zu leisten.
- Achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen und bleiben Sie gesund.

5. Wähler:innen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl teilnehmen möchte, muss sich von der Hansestadt Lübeck (Wahlbüro, Rathaus, Eingang Marktseite oder einem der Bürgerservicebüros, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.

6. Jede wahlberechtigte Person kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Lübeck, den 6. September 2021

Hansestadt Lübeck
Der Kreiswahlleiter

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    10.09.2021
  • Ablauf der Bekanntmachung am:
    31.12.9999