Bekanntmachung einer Einziehungsverfügung
1. Nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig
Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) wird in
der Hansestadt Lübeck folgende öffentliche Verkehrsfläche eingezogen:
Öffentliche Parkplätze an der Straße Herrenholz
Gemarkung St. Lorenz, Flur 18, Flurstück 37/77 und 37/46
2. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch eingelegt werden.
3. Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der
Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der
Geschäftszeiten:
montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
eingesehen werden.
Lübeck, den 21.05.2014
gez. Saxe Siegel
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister