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Bekanntmachung einer Einziehungsverfügung; hier: Öffentliche Parkplätze an der Straße Herrenholz

 Bekanntmachung einer Einziehungsverfügung

1. Nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig
    Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) wird in
    der Hansestadt Lübeck folgende öffentliche Verkehrsfläche eingezogen:

 

Öffentliche Parkplätze an der Straße Herrenholz
Gemarkung St. Lorenz, Flur 18, Flurstück 37/77 und 37/46

 

2. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch eingelegt werden.

 

3. Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der
    Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der
    Geschäftszeiten:

montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    eingesehen werden.

 

Lübeck, den 21.05.2014

gez. Saxe                                           Siegel

Hansestadt Lübeck

Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    10.06.2014